Mietnachlass durch fehlenden Waschmaschinenanschluss

  • Guten Abend zusammen,

    ich habe mit meiner Hausverwaltung folgendes Problem:

    im Keller gibt es einen separaten Waschraum für die Waschmaschinen, da in der Wohnung kein Anschluss vorgesehen ist. Laut meinem Mietvertrag steht mir auch ein Anschluss zu/ gehört zu meiner Wohnung.

    Nun ist es so, dass der Anschluss zu meiner Wohnung bereits durch jemand anderen belegt ist. Dessen Anschluss ist wiederum auch durch jemand anderen belegt etc.

    Zu jedem Anschluss gibt es allerdings einen eigenen Strom- sowie Wasserzähler. Daher kann und darf ich mir blind keinen eigenen wählen, da mir dieser zugeordnet werden muss.

    Aktuelle Lage: ich beschwere mich mittlerweile seit 2,5 Monaten wöchentlich bei meiner Hausverwaltung, damit mir endlich ein Anschluss zugeteilt wird. Leider geht die Beschwerde immer nur über die Hauptzentrale in B. und nicht in meiner Stadt. Mir wird immer nur gesagt, es wird weitergeleitet und ich werde vertröstet und man entschuldigt sich. Mehr ist bis heute nicht geschehen.

    Seit dem muss ich meine Wäsche immer auswärts waschen, da ich leider noch immer keine Maschine aufstellen und anschließen kann. Nur gibt es außer ein paar Sätzen nie einen Fortschritt.

    Welche Recht habe ich jetzt als Mieter? Kann ich dadurch meine Miete um einen gewissen Prozentsatz kürzen bzw. dies erst ankündigen? Wenn ja, um wie viel? Und kann ich die bereits verloren gegangene Zeit und mir entstandenen Kosten ebenfalls nachträglich durch eine Kürzung einfordern? Ich meine, mich kostet außerhalb zu waschen auch mehr Zeit und Geld, als es mir lieb ist.

    kurzer Zusatz: meine Hausverwaltung hat auch meine Wohnungsgeberbestätigung nicht an die Stadt abgeschickt - obwohl sie es mir zugesagt hatten. Nun hatte ich im Briefkasten einen gelben Brief (Bescheid) mit Androhung einer Strafe von 250-1000€. Welche Rechte habe ich hierbei gegen meine Hausverwaltung?

    Ich danke für kommende Ratschläge, da ich mit meiner Geduld echt am Ende bin. :pop

    Einmal editiert, zuletzt von darkshadow (5. Juni 2019 um 07:00) aus folgendem Grund: Stadtnamen entfernt.

  • Bezüglich der Waschmaschine verweise ich mal auf dieses Urteil: Amtsgericht Osnabrück

    Vor einer Mietminderung sollte auch immer rechtssicherer Rat eingeholt werden, etwa beim Mietverein oder einem Anwalt. Da bei einer zu hochangesetzer Mietminderung irgendwann eine ordentliche/außerordentliche Kündigung drohen kann.

    Weitergehende Ansprüche als Mietminderung sind im § 536a BGB geregelt. Darin wird auch auf Schadensersatz verwiesen und allgemein werden auch Extrakosten die entstehen als Schadensersatz erfasst.

    Welche Rechte habe ich hierbei gegen meine Hausverwaltung?

    Du solltest dich einfach an § 19 II Bundesmeldegesetz halte. Danach ist man verpflichtet ein verweigern des Vermieters unverzüglich anzuzeigen. Den Rest übernimmt dann die Behörde.

  • meine Hausverwaltung hat auch meine Wohnungsgeberbestätigung nicht an die Stadt abgeschickt - obwohl sie es mir zugesagt hatten

    Diese Bestätigung solltest du bei deinem Vermieter organisieren, denn die benötgst du bei der Um/Anmeldung im Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro.

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