Guten Abend zusammen,
ich habe einen etwas speziellen Fall, weswegen keiner der Beiträge, die die Suchfunktion mir angezeigt hat, für mich wirklich zutrifft.
Ich würde mich über eine Einschätzung freuen:
Angenommen im Mietvertrag einer Wohnung, die seit zwei Monaten bewohnt wird, wurde die Anbringung einer Balkon-Trennscheibe zum Nachbarbalkon (durchgehender Balkon) schriftlich festgehalten als zum Einzug vom Vermieter zu erledigen. Und angenommen auch nach zwei Monaten ist noch nichts passiert, entsprechende Firma war vor Ort, Scheibe ist produziert, jedoch verwehrt die Balkon-Nachbarin den zur Montage notwendigen Zugang zu ihrer Wohnung.
Wäre in diesem Fall eine Mietminderung denkbar? Einzige Argumente: Anbringung zum Einzug war vertraglich vereinbart und im aktuellen Zustand kann der Balkon aufgrund mangelnder Privatsphäre nicht genutzt werden. Vermieter gibt an, die Anbringung sei ihm aufgrund des verwehrten Zutritts durch die Nachbarin nicht möglich - Ist das Argument gültig?
Gedanke in diesem Fall: Fristsetzung von 3 Wochen zur Montage der Trennscheibe, danach Mietminderung um den prozentualen Anteil der Balkonfläche, überdacht, (z.b. 12qm/2 von 60qm = 10,0 %) an der Gesamtfläche der Wohnung.
Ich freue mich über jede Einschätzung und jeden Tipp.
Danke und einen schönen Abend!
Jotkah
Mietminderung bei nicht erfolgter vertragl. vereinbarter Mängelbeseitigung
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jotkah -
4. Juni 2019 um 21:56 -
Erledigt
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In diesem Fall liegt eine zugesicherte Eigenschaft vor im Sinne von § 536 II BGB in meinen Augen. Dir wurde vertraglich zugesichert, dass dein Balkon eine Trennscheibe erhält. Daher stellt die Nichterfüllung dieser vertraglichen Bedingung auch einen Mangel dar.
Bei Mietminderung ist immer das Problem, dass es Einzelfallentscheidungen sind, zwar gibt es im Internet Sammlungen mit vergleichbaren Urteilen, aber die sind immer mit Vorsicht zu genießen. Eine Mietminderung von 10% erscheint mir persönlich viel zu hoch, da die Brauchbarkeit nicht in Gänze aufgehoben ist. Nur weil keine Trennwand vorhanden ist, kann man den Balkon trotzdem voll nutzen. Vllt nicht zum Bikinistreifenfreien Sonnen, aber sonst.
Vor einer Mietminderung sollte auch immer rechtssicherer Rat eingeholt werden, etwa beim Mietverein oder einem Anwalt. Da bei einer zu hochangesetzer Mietminderung irgendwann eine ordentliche/außerordentliche Kündigung drohen kann.
Man sollte also erstmal nochmal mit dem Vermieter reden und auch eventuell mit den Nachbarn und Fragen, warum der Zugang verwehrt wird um erstmal zu vermitteln, dass ist der einfachere Weg.
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Hallo darkshadow und vielen Dank für die Antwort!
Ja, natürlich wäre mir der persönliche Weg in dieser Situation auch wesentlich lieber, ich vermeide solche Auseinandersetzungen, sooft es geht. Nehmen wir an, das Prekäre an der Situation wäre, dass die Nachbarin derzeit in der Psychiatrie ist, nachdem Sie schon reihenweise sehr negativ aufgefallen war (u.a. durch Sachbeschädigung in ihrer Wohnung, weswegen die Hausverwaltung derzeit vergeblich versucht, den Vetrag zu kündigen). Es ginge in diesem Fall also weniger um die Privatsphäre als um die totale Abschottung von dieser Person.Dass die Mietminderung unverhältnismäßig hoch ist, ist ein guter Tipp, vielen Dank.
Viele Grüße
Jotkah
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