Hallo!
Ich habe am 15.3. einen Vertrag abgeschlossen, der folgende Klausel enthält:
Vertrag auf unbestimmte Zeit: Das Mietverhältnis beginnt mit dem 15.03.2011.
Der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann unter Einhaltung der
gesetzlichen Kündigungsfrist, die für beide Vertragsteile verbindlich ist,
gekündigt werden, jedoch erstmals zum 14.03.2012.
Ich befand mich zu diesem Zeitpunkt in einer Notsituation, war von Kiel nach Berlin gezogen, musste dann schnell aus einem unregelmäßigem Untermietverhältnis raus. Nun sitze ich in einer Wohnung an einer äußerst stark befahrenen Straße (war bei Besichtigung nicht so) an der nach amtlichen Messungen (Berliner Lärmkarte) tagsüber dauerhaft 75db herrschen. Nachts wache ich immer wieder auf, weil sich das Dröhnen der im Minutentakt anfahrenden Motoren und der bremsenden Trams selbst durch meine Ohrenstöpsel frisst.
Die Wohnung ist vor meinem Einzug saniert worden. Allerdings wurden die einglasigen Kassettenfenster nicht ausgetauscht.
Nun meine Frage: Handelt es sich um einen ordentlich befristeten Vertrag? Und wenn ja, kann ich diesen in meinem Fall außerordentlich kündigen? Ich müsste mir erst noch eine neue Wohnung suchen. Sollte ich daher eine Kündigungsfrist setzen?
Übrigens wurde die Wohnung nicht bezugsfertig übergeben. Trotz Zusage fehlten beim Einzug ein Klo, ein Spülbecken, Duscharmaturen, eine Heizung uvm. Die Mängel wurden und werden noch während ich hier schon wohne behoben. Ärgerlich auch, dass ich 700,- Provision gezahlt habe. Auch die Maklerin hatte die Bezugsfertigkeit zugesichert.
Für Eure Antworten wäre ich sehr dankbar. Das wird mir alles zuviel.