kündigung eines befristeten vertrages

  • Hallo!

    Ich habe am 15.3. einen Vertrag abgeschlossen, der folgende Klausel enthält:

    Vertrag auf unbestimmte Zeit: Das Mietverhältnis beginnt mit dem 15.03.2011.
    Der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann unter Einhaltung der
    gesetzlichen Kündigungsfrist, die für beide Vertragsteile verbindlich ist,
    gekündigt werden, jedoch erstmals zum 14.03.2012.

    Ich befand mich zu diesem Zeitpunkt in einer Notsituation, war von Kiel nach Berlin gezogen, musste dann schnell aus einem unregelmäßigem Untermietverhältnis raus. Nun sitze ich in einer Wohnung an einer äußerst stark befahrenen Straße (war bei Besichtigung nicht so) an der nach amtlichen Messungen (Berliner Lärmkarte) tagsüber dauerhaft 75db herrschen. Nachts wache ich immer wieder auf, weil sich das Dröhnen der im Minutentakt anfahrenden Motoren und der bremsenden Trams selbst durch meine Ohrenstöpsel frisst.

    Die Wohnung ist vor meinem Einzug saniert worden. Allerdings wurden die einglasigen Kassettenfenster nicht ausgetauscht.

    Nun meine Frage: Handelt es sich um einen ordentlich befristeten Vertrag? Und wenn ja, kann ich diesen in meinem Fall außerordentlich kündigen? Ich müsste mir erst noch eine neue Wohnung suchen. Sollte ich daher eine Kündigungsfrist setzen?

    Übrigens wurde die Wohnung nicht bezugsfertig übergeben. Trotz Zusage fehlten beim Einzug ein Klo, ein Spülbecken, Duscharmaturen, eine Heizung uvm. Die Mängel wurden und werden noch während ich hier schon wohne behoben. Ärgerlich auch, dass ich 700,- Provision gezahlt habe. Auch die Maklerin hatte die Bezugsfertigkeit zugesichert.

    Für Eure Antworten wäre ich sehr dankbar. Das wird mir alles zuviel.

  • Du hast keinen befristeten Vertrag, sondern einen unbefristeten.
    Leidiglich einen Kündigungsverzicht hast du abgeschlossen. Und ein Kündigungsausschluss ist zulässig.
    Ob und was du wegen der Lärmbelästigung machen kannst, weiß ich nicht. Da die Wohnung aber sicher schon vorher an dieser Strasse lag, wird es wohl eher nihct für eine außerordentliche Kündigung reichen.

  • Hallo fritz,
    wie "der-Mieter" schon erwaehnt, haben Sie ein Kuendigungsausschluss in Ihren Vertrag. Da raus zu kommen, kann man mit der Versagung einer Untervermieterlaubnis. Siehe auch Paragraf 540 BGB. Dann die ausserordentlichen Kuendigung mit Frist (Fuer den Miete drei Monate)
    Aber erst die "Versagung" schriftlich vom Vermieter bekommen.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung

    Danke fuer Rueckantwort
    D-D-I

    Hinw

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

    Einmal editiert, zuletzt von Bokiwi (6. April 2011 um 20:52)

  • Hallo D-D-I!

    Ja, das habe ich auch schon herausbekommen. Ich mache es jetzt aber über die immer noch bestehenden Mängel in der Wohnung. Das Vertrauensverhältnis ist schwer angeschlagen. Schon die Provision der zur Verwaltung gehörenden Maklerin habe ich auf falsche Angaben hin bezahlt. Deshalb habe ich nun auch die Miete gemindert. Und es scheint zu funktionieren.

    Gruß

    F.

  • noch einen Tipp. Beachten Sie, dass immer ein (nachweisbares) Recht bestehen sollte in Bezug auf eine Mietminderung. Sonst kann es schon mal sein, dass Sie schnell eine event. fristlose Kuendigung in Bezug auf "Mietzins - Verzug" erhalten. Siehe auf Paragraf 536 und 543 BGB.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung

    Danke
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • Danke für den Tip. Die Mängel sind durch Fotos dokumentiert und bezeugt. Ich könnte die Miete auch unter Vorbehalt einer später zu verrechnenden Minderung zahlen. Auf der anderen Seite, hat die Verwaltung ja eine Mietkaution von mir erhalten, um die ich jetzt schon bange bei dem Verhalten, dass die bisher an den Tag gelegt haben.

  • Hallo Fritz,

    "Das Vertrauensverhältnis ist schwer angeschlagen."
    Kein Argument (genauso wie "nachts ist es kälter als draussen").

    "Schon die Provision der zur Verwaltung gehörenden Maklerin habe ich auf falsche Angaben hin bezahlt."
    Hier wäre zu prüfen, ob sie bei dieser KonstellaTION überhaupt berechtigt ist, eine Provision zu verlangen.

    "Deshalb habe ich nun auch die Miete gemindert. Und es scheint zu funktionieren."
    Weshalb??
    Wart's ab, WAS anscheinend funktioniert - oder nicht.

    "Die Mängel sind durch Fotos dokumentiert und bezeugt."
    Wenn sie bei Anmietung bereits da waren, wird es schwierig. Sie waren ja wohl nicht versteckt?

    "Ich könnte die Miete auch unter Vorbehalt einer später zu verrechnenden Minderung zahlen."
    Hmm..., Mietzahlungen unter Vorbehalt bei bestehendem Mietvertrag wären mir neu.

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