Wegen Tapeten komplette Wohnung streichen auf Mieterkosten?

  • Hallo in meinem Vertrag steht folgendes:

    "Sollten vom Mieter die Wände und Decken tapeziert worden sein, so trägt er alleine die Kosten für die Renovierung"

    Ich habe in meiner 93qm Wohnung 3 Wände mit Vlies Tapeten beklebt. Jetzt ist es so das Ich diese abgezogen habe und die Wand darunter ist, bis auf ein paar Schmutzresten die Ich mit einem Putzschwamm entfernt habe, komplett unbeschadet und weiß.

    Der Vermieter war leider vor kurzem spontan mit dem Nachmieter da und hatte diese Tapeten natürlich gesehen und "kommentiert". Ich solle selbst streichen oder jemanden beauftragen.

    Wenn aber jetzt die Tapeten ohne schaden an der Bausubstanz entf. wurden in wie weit ist diese Regelung gültig? Muss Ich jetzt die ganze Wohnung auf meine Kosten streichen (weil da mal Tapeten waren) oder ist die Aussage zu schwammig und fällt daher weg oder evtl nur entsprechende Wände "renovieren" (steht ja nicht expliziet die ganze Wohnung)

    Vielen Dank im vorraus. :)

  • Jetzt ist es so das Ich diese abgezogen habe und die Wand darunter ist, bis auf ein paar Schmutzresten die Ich mit einem Putzschwamm entfernt habe, komplett unbeschadet und weiß.

    Eine tapezierte Wand? oder der bloße Beton?

    Sollten vom Mieter die Wände und Decken tapeziert worden sein, so trägt er alleine die Kosten für die Renovierung"

    Wie wurde die Wohnung denn an Dich übergeben? Renoviert oder unrenoviert?

    Bei der Frage, ob renoviert werden muss, oder nicht, sollte man immer erst die Schönheitsreparaturklauseln im Mietvertrag überprüfen.

    Nicht alles, was dort hinsichtlich einer Renovierung geschrieben steht, muss auch wirksam sein (Stichwort: Starre Fristen.

    Das würde ich vorab mal von einem Mieterverein o.ä. prüfen lassen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Danke für die Antwort.

    Ich habe die Wohnung renoviert übernommen (so steht es auch im Vertrag)

    Also die Wohnung wurde kurz vor meinem Einzug frisch gestrichen (+Böden etc). Daraufhin habe Ich wie gesagt diese Tapete (zur Wanddekoration an ein paar Stellen) angebracht. Habe jetzt diese Tapeten abgezogen und darunter ist eine unbeschadete weiße Wand! Also habe Ich quasi den Ursprungs der Wand (wie beim Einzug übergeben) wieder hergestellt!

    Jetzt habe Ich eben bedenken das der Vermieter mit dem "Argument" kommt das Ich -> sobald Tapete angebracht wird <- (egal ob die Wand schaden davon nimmt oder nicht!) Ich die Renovierung selbst tragen muss. Wenn eine Wand durch die Tapete schaden nimmt (so wie man das von früher eben kennt mit abkratzen mit dem Spatel etc!) könnte Ich das nachvollziehen da die Wandoberfläche dann beschädigt ist. Aber wie schon gesagt es gibt heutzutage eben diese Tapeten (wie Ich sie habe) die man einfach wieder abzieht und alles ist wie vorher!

    Vielen Dank im vorraus

  • Letztendlich ist es ja recht einfach. Wenn hierdurch der Ursprungszustand wiederhergestellt wurde, besteht ja kein Grund zu streichen.

    Anders könnte es aussehen, wenn die Tapete nicht überall angebracht war und nun eine ungleichmäßige Farbgebung vorhanden ist.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!