Nebenkosten 2009 - Rechte und Fristen

  • Hallo Ihr Lieben,

    schon mal vorab vielen Dank für Eure Hilfe.

    Es geht darum, dass wir im Mai 2009 in unsere Wohnung gezogen sind und immer noch keine Nebenkostenabrechnung für 2009 erhalten haben. Wir haben unseren Vermieter permanent seit letztem Jahr November darauf angesprochen. Erst hieß es im neuen jahr, dann hieß es, es läge noch beim Steuerberater wir bekämen sie Ende Februar und wir haben sie immer noch nicht!
    Er hat mir auch mehr oder weniger zu verstehen gegeben, dass wir die so schnell erst einmal nicht bekommen werden.

    Ich weiß, dass wir nciht mehr verpflichtet wären nachzuzahlen, dass das Geld nicht verjährt. Aber kann er das Geld einfach so lange einbehalten wie er will?!
    Gibt es für ihn keine Fristen?
    Oder kommen dann Zinsen zu dem Geld?

  • Hallo nati3,

    "Es geht darum, dass wir im Mai 2009 in unsere Wohnung gezogen sind und immer noch keine Nebenkostenabrechnung für 2009 erhalten haben."
    Wie ist denn der Abrechnungszeitraum? Mit dem Kalenderjahr übereinstimmend? Falls nicht bekannt, mal Nachbarn fragen.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (30. März 2011 um 12:20)

  • Oder um es mal mit Deten auszuschmücken.
    Sollte der Abrechnungszeitraum z.B. vom 01.05.2009 - 30.04.2010 sein, so hätte der Vermieter noch bis 30.04.2011 Zeit für die BKA.

  • Oder um es mal mit Deten auszuschmücken.
    Sollte der Abrechnungszeitraum z.B. vom 01.05.2009 - 30.04.2010 sein, so hätte der Vermieter noch bis 30.04.2011 Zeit für die BKA.

    und was ist wenn man die bka bis dahin nicht erhält?
    wie komme ich an mein geld?
    kommen da zinsen drauf oder kann er das so lange einbehalten wie er lustig ist?

  • und was ist wenn man die bka bis dahin nicht erhält?
    wie komme ich an mein geld?
    kommen da zinsen drauf oder kann er das so lange einbehalten wie er lustig ist?


    Wenn er eine Verspätung der BKAbr. selbst zu vertreten hat (bspw. wenn er also alle Unterlagen hatte, aber nicht in die Pötte kam), kannste sämtliche Vorauszahlungen ersatzlos zurückverlangen. Zs ab Rückforderungsterminsetzung.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!