Stromzähler Rückbau nicht möglich und Frage zu Kosten

  • Hallo,

    ich habe vor 20 Jahren eine weitere Wohnung in unserem Haus dazugemietet. Wir haben um Strom Grundgebühr zu sparen die Stromkreise zusammenlegen lassen und einen Stromzähler ausbauen lassen (alles mit Genehmigung des Vermieters) Wir sind nun ausgezogen und sollen den Zähler wieder einbauen lassen.

    Aufgrund neuer Vorschriften darf der Zähler nicht mehr in den Zählerschrank eingebaut werden. Der Zähler darf auch nicht in einem seperaten Zählerschrank eingebaut werden.

    Ich soll nun den Austausch des kompletten Zählerschrankes (für 7 Mietparteien) bezahlen. Der Vermieter müsste bei einer Veränderung das sowieso machgen, sagt aber durch den Bestandsschutz macht er das nicht. Ist das rechtens, dass ich quasi die komplette Anlage auf meine Kosten erneuern muss?

    Weitere Info: Der Abbau des Zählers ist vor dem Beginn des Mietvertrages geschehen, allerdings durch bitte von uns. Die Kosten haben wir auch bezahlt.

    vielleicht könnt Ihr mir helfen.

    Danke

  • Nein, dass musst Du nicht, was auch Wahnsinn wäre, wenn man bedenkt, dass so eine Installation samt Gebrauchsfähigkeitsprüfung, etc. gern mal in den 5stelligen Bereich gehen kann.

    Wenn der Einbau nicht möglich ist, dann musst dein Anteil eben fiktiv ermittelt werden. Da bist Du mit Einbau + Gebrauchsfähigkeitsprüfung irgendwo im Bereich von 250-300 EUR dabei.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ich habe keine Rechtschutzversicherung um das aussitzen zu können.

    Dann wende dich an den Mieterverein. Da zahlst Du eine geringe Jahresgebühr und hast auch keine Wartezeit.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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