Hallo alle zusammen,
bei mir ist ein kurioser Fall aufgetreten: Anfang Oktober war der Einzug. Die Vermietergesellschaft hat eine Einzugsermächtigung für die Miete von mir erhalten. Beim Einzug habe ich die Miete für den Oktober noch direkt überwiesen, während ab dem darauffolgenden Monat die Einzugsermächtigung gilt.
Ich habe demnach mein Konto die nächsten Monate nicht überprüft, bis ich Mitte Dezember ein Schreiben vom Anwalt erhalten habe, dass die Miete im November (also der Beginn der Einzugsermächtigung) nicht abgehoben werden konnte und dass ich Miete + Anwaltskosten zahlen muss. Es gab keine Mahnung oder Erinnerung, der Vermieter hat direkt einen Anwalt eingeschaltet, obwohl im Mietvertrag geschrieben steht, dass bei einer Mahnung 10€ Bearbeitungskosten entstehen. Die Miete im Dezember und die darauffolgenden Monate wurden erfolgreich abgehoben.
Ich habe daraufhin mein Konto kontrolliert und keinerlei Aktivität vom Vermieter auf meinem Konto während der Monate Oktober/November entdecken können. Konto war ausreichend gedeckt. Bei einer mangelnden Kontodeckung würde dennoch eine Abbuchung der Miete mit anschließender Rückbuchung aufgeführt sein + Mitteilung von der Bank, aber hier war GAR KEINE Aktivität vom Vermieter zu sehen. Ich habe dies auch ausgedruckt und meinem Vermieter dies als Nachweis + Nachweis ausreichender Kontodeckung zugesendet und ihn darauf hingewiesen, dass möglicherweise ein Mitarbeiter der Vermietergesellschaft eine falsche Kontonummer beim ersten Mal eingegeben hat. Es gab keine Reaktion, nur ein weiteres Anwaltsschreiben, dass wir die Kosten übernehmen sollen.
Ich weigere mich noch, die Anwaltskosten zu bezahlen, da wie gesagt die Schuld nicht bei mir liegt, jedoch weiß ich nicht. Ob ich da im Recht bin.
Jetzt weiß ich persönlich nicht mehr weiter und hoffe, dass Ihr mir da irgendwie Hinweise geben könnt, bevor ich rechtliche Schritte einleiten muss..
Vielen Dank im voraus!