Mieter soll Anwaltskosten übernehmen bei versäumter Mietabbuchung vom Vermieter

  • Hallo alle zusammen,

    bei mir ist ein kurioser Fall aufgetreten: Anfang Oktober war der Einzug. Die Vermietergesellschaft hat eine Einzugsermächtigung für die Miete von mir erhalten. Beim Einzug habe ich die Miete für den Oktober noch direkt überwiesen, während ab dem darauffolgenden Monat die Einzugsermächtigung gilt.

    Ich habe demnach mein Konto die nächsten Monate nicht überprüft, bis ich Mitte Dezember ein Schreiben vom Anwalt erhalten habe, dass die Miete im November (also der Beginn der Einzugsermächtigung) nicht abgehoben werden konnte und dass ich Miete + Anwaltskosten zahlen muss. Es gab keine Mahnung oder Erinnerung, der Vermieter hat direkt einen Anwalt eingeschaltet, obwohl im Mietvertrag geschrieben steht, dass bei einer Mahnung 10€ Bearbeitungskosten entstehen. Die Miete im Dezember und die darauffolgenden Monate wurden erfolgreich abgehoben.

    Ich habe daraufhin mein Konto kontrolliert und keinerlei Aktivität vom Vermieter auf meinem Konto während der Monate Oktober/November entdecken können. Konto war ausreichend gedeckt. Bei einer mangelnden Kontodeckung würde dennoch eine Abbuchung der Miete mit anschließender Rückbuchung aufgeführt sein + Mitteilung von der Bank, aber hier war GAR KEINE Aktivität vom Vermieter zu sehen. Ich habe dies auch ausgedruckt und meinem Vermieter dies als Nachweis + Nachweis ausreichender Kontodeckung zugesendet und ihn darauf hingewiesen, dass möglicherweise ein Mitarbeiter der Vermietergesellschaft eine falsche Kontonummer beim ersten Mal eingegeben hat. Es gab keine Reaktion, nur ein weiteres Anwaltsschreiben, dass wir die Kosten übernehmen sollen.

    Ich weigere mich noch, die Anwaltskosten zu bezahlen, da wie gesagt die Schuld nicht bei mir liegt, jedoch weiß ich nicht. Ob ich da im Recht bin.

    Jetzt weiß ich persönlich nicht mehr weiter und hoffe, dass Ihr mir da irgendwie Hinweise geben könnt, bevor ich rechtliche Schritte einleiten muss..

    Vielen Dank im voraus!

  • Zunächst mal ist wichtig zu wissen, dass du als Mieter trotzdem für die Entrichtung der Miete verantwortlich bist, auch wenn eine Einzugsermächtigung existiert. Die Miete ist in jedem Fall eine Bringschuld des Mieters. Das bedeutet, dass du bei Nutzung des Lastschrifteinzugs dich Anfang des Monats immer davon überzeugen musst, ob das Geld auch abgebucht wurde. Und falls etwas schief gegangen ist, dich beim Vermieter melden musst und nach Absprache die Miete selber überweist oder der Vermieter noch abbucht. Der Fehler lag so gesehen vorrangig bei dir.

    Bei den Anwaltskosten handelt es sich um einen Schadenersatz, den der Vermieter geltend machen will. Er hat sich genötigt gefühlt, seine Interessen von einem Anwalt vertreten zu lassen. Und beim Schadenersatz ist es immer so, dass der Geschädigte eine Schadenminderungspflicht gemäß §254 BGB hat. Und vor allem weil es sich bei deinem Vermieter um ein Unternehmen handelt, ist es für diesen im Gegensatz zu einer Privatperson erst recht zumutbar, dass er dir erst mal selber eine Zahlungsaufforderung schickt, um das Geld außergerichtlich beizutreiben. Würdest du darauf nicht reagieren, wäre es wieder eine neue Situation. Das bedeutet, auf den Anwaltskosten wird der Vermieter sitzen bleiben, die wird er nicht ersetzt verlangen können, auch nicht mit gerichtlicher Hilfe.

  • Die Miete ist in jedem Fall eine Bringschuld des Mieters.

    Eine Einzugsermächtigung verwandelt die Bringschuld in eine Holschuld. Dass ist ja gerade Sinn und Zweck einer Einzugsermächtigung das man sich um nichts mehr kümmern muss. Der Mieter muss nur dafür sorgen, dass das Konto ausreichend gedeckt ist.

    Insofern hat man hier sogar zwei Ansatzpunkte, nämlich einmal, das du nicht im Verzug gekommen bist, was überhaupt erst sowas begründen könnte und ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht.

    Es ist aber darauf hinzuweisen, dass das allgemeine Ausführungen sind. Bereits kleine Änderungen an dem Sachverhalt können zur einer anderen Beurteilung kommen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!