Vormieter Kündigung - Zieht nicht aus und Fragen

  • Hallo,

    wir haben eine neue Wohnung gemietet. Die Kaution bezahlt & den Mietvertrag unterschrieben. Die Vormieter wurden am 31.01 zum 30.04 gekündigt. Gegen die Kündigung haben die Vormieter auch kein Widerspruch eingelegt. Über What App haben die dem Vermieter mitgeteilt, dass die eine Wohnung suchen (auch schriftlich wurde alles festgehalten) Der Vermieter hat geglaubt die ziehen zum 30.04 aus, so dass er Nachmieter gesucht hat - zum 15.05. Jetzt hat er denen Zweimal die Frist verlängert bis zum 12.05. Nun merkte er jetzt auch, dass die ihn wohl nur an der Nase herum führen wollten und er ist zum Anwalt gegangen. Unser Problem ist jetzt aber folgendes. Wir haben zum 15.05 einen Nachmieter und stehen kurz davor auf der Straße zu landen. Ja ich weiß der Vermieter hat dafür zu sorgen, dass wir ein Hotel etc. bekommen. Das wollen wir nicht. Er hat genug Probleme mit den Vormietern.

    Gibt es da nicht bei Gericht die Möglichkeit mit einem Eilverfahren bzw. einem Härtefall, dass alles zu beschleunigen, da wir sonst auf der Straße stehen?

    LG K

    Titel optimiert, zu lang!

    Grace

  • Gibt es da nicht bei Gericht die Möglichkeit mit einem Eilverfahren bzw. einem Härtefall, dass alles zu beschleunigen, da wir sonst auf der Straße stehen?

    § 940a ZPO ist die einzige Möglichkeit für den einstweiligen Rechtsschutz bei Wohnraum.

    Darunter fallt ihr aber nicht. Der Schutzbereich dieser Norm erfasst nicht Nachmieter. Selbst wenn, besteht eine solche Gefahr nicht, denn eure Wohnung wird nicht zwangsweise geräumt, zudem könnt ihr in ein Hotel unterkommen.

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