Kündigung wegen Mietminderung und Sachbeschädigung

  • Hallo,


    ich habe ein Haus vermietet. Bei Einzug der neuen Mieter wurde ich gefragt, ob man die Badewanne austauschen könne, weil diese alt und die Farbe nicht zeitgemäß sei. Daraufhin sagte ich, dass man zu gegebener Zeit mal darüber sprechen könne.


    Einige Zeit später erhielt ich einen Anruf der Mieter, mit der Aufforderung, ich solle vorbeikommen, denn es müsse geplant werden, was mit dem Badezimmer geschehen solle.


    Bei Ankunft am Mietobjekt musste ich zu meinem Entsetzen feststellen, dass das ganze Badezimmer bereits herausgerissen worden war. Ich sagte meinen Mietern, dass das so nicht abgesprochen worden sei, und dass ich mich, wenn überhaupt, dazu bereit erklären würde, die Sachkosten für die Keramik zu übernehmen. Die Mieter müssten dann, im Gegenzug, die Arbeiten selbst ausführen oder, falls dies nicht gewünscht würde, die externen Arbeitskosten übernehmen.


    Einige Zeit später erhielt ich einen „Drohbrief“, in dem mir eröffnet wurde, dass das Mietobjekt sich nicht in sachgemäßem Zustand befinde und meine Mieter daher die Miete mindern würden nebst der Ankündigung, dass meine Mieter eine Fachfirma mit der Renovierung des Badezimmers beauftragen und mir die vollen Kosten in Rechnung stellen werden, wenn das Badezimmer nicht binnen einen Frist von 4 Wochen benutzbar sei. Wahlweise würde auch die einbehaltene Miete zu Renovierungszwecken einsetzen werden können.


    Mein Mieter hat diesen Monat bereits zum 2ten Mal lediglich die vereinbarten Nebenkosten für das Objekt überwiesen.


    Nebenbei sei erwähnt, dass im Objekt sowohl eine zweite Toilette nebst Waschbecken, als auch eine Dusche im Keller zur Verfügung steht.


    Mich würde interessieren, ob ich auf der Grundlage der ausbleibenden Mietzahlungen sowohl fristlos als auch fristgerecht kündigen könnte. Die fristgerechte Kündigung würde ich mit einbeziehen, da ich grundsätzlich nicht an einer Weiterführung des Mietverhältnisses interessiert bin. Wenn ja, was wären die entsprechenden Paragrafen?


    Könnte ich auch Sachbeschädigung geltend machen?


    Vielen Dank & mit freundlichen Grüßen

  • Ja klar, bei 2 fehlenden Mieten ist eine fristlose Kündigung incl. einer fristgerechten angesagt. Aber das sollte man bitte einen Anwalt für Mietrecht überlassen, wenn die Kündigung erfolgreich sein soll.

  • Mich würde interessieren, ob ich auf der Grundlage der ausbleibenden Mietzahlungen sowohl fristlos als auch fristgerecht kündigen könnte. Die fristgerechte Kündigung würde ich mit einbeziehen, da ich grundsätzlich nicht an einer Weiterführung des Mietverhältnisses interessiert bin. Wenn ja, was wären die entsprechenden Paragrafen?


    Könnte ich auch Sachbeschädigung geltend machen?

    Schnell ab zum Fachanwalt und den sobald als möglich kündigen lassen. Lass mich raten, Kaution hast du keine, oder?

  • Mich würde interessieren, ob ich auf der Grundlage der ausbleibenden Mietzahlungen sowohl fristlos als auch fristgerecht kündigen könnte.

    Wenn die Mietminderung rechtswidrig war, stellt das ein Kündigungsgrund dar. Je nach Höhe der Mietrückstände dann eine fristgerechte und auch eine fristlose. Wobei die fristlose Kündigung geheilt werden kann, durch die Begleichung der Mietrückstände.

    Weiterhin sehe ich auch eine Möglichkeit der Kündigung alleine bereits aufgrund der unerlaubten "Sanierung" des Badezimmers.

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