Mietvertrag laut Hausverwaltung illegal da kein Student

  • Hallo zusammen,

    aktuelle wohne ich in einem Wohngebäude was laut Hausverwaltung eigentlich nur an Studenten mit zulässiger Immatrikulationsbescheinigung vermietet werden darf.

    Dies Umstand war mir vorher nicht bekannt, da es im Mietvertrag nirgendwo erwähnt ist, auch schienen in diesem Gebäude Mietparteien zu seien, welche mit hoher Sicherheit keinen Studentenstatus haben. Das ganze ist eine seltsame Situation, da es sich um ein Gebäude handelt, welches nur über kleine 1 Zimmerwohnungen verfügt (Wohnheimmäßig), welche aber alle von unterschiedlichen Privateigentümer gekauft wurden. Laut der Seite der Hausverwaltung welche ich inzwischen durch Google gefunden habe, scheint dies aber ausdrücklich nicht erlaubt zu sein. Als ich den Eigentümer darauf angesprochen habe, wurde mir mitgeteilt, dass er diese Auflagen ja eigentlich auch kennt, aber solange davon niemand etwas mitbekommt, es wohl zu keinem Problem kommen würde.

    Nun ist es so, ich habe mitbekommen, dass ich fast zwei mal so viel Miete wie meine (studierende) Nachbarn zahle und würde gerne so schnell es geht wieder ausziehen. Leider darf ich laut Mietvertrag aber frühstens zu einem bestimmten Zeitpunkt (Mindestmietdauer) wieder ausziehen. Da es mein Ziel ist, so schnell wie möglich wieder aus dieser Wohnung rauszukommen, hatte ich mir überlegt diesen Umstand einfach der Hausverwaltung zu melden oder dies zumindest den Vermieter so zu vermitteln (klingt wie Erpressung). Ich gebe zu, es wäre jetzt nicht die netteste Art eine Kündigung durchzusetzen, aber aktuell komme ich mir durch meinen Mietvertrag ziemlich ausgenutzt vor und ich könnte aktuell wesentlich günstiger bei Bekannten unterkommen. So eine Wohnung sollte eigentlich günstig an Studenten vermietet werden und nicht für höhere Preise an Privatpersonen.

    Könnten mir hierdurch seitens des Vermieters oder der Hausverwaltung ernsthafte Konsequenzen entstehen?

  • Der Mietvertrag ist bindend für dich. Steht dort nicht davon geschrieben, dass Du Student sein musst, dann kannst Du dort ganz normal wohnen.

    es kann ja nicht deine Aufgabe sein, dich anderweitig davon zu Informieren.

    Folglich ist der Mietvertrag samt Kündigungsfristen wirksam.

    Wie ist dieser Kündigungsausschluss denn wortwörtlich formuliert? Vielleicht ist dieser unwirksam, da dieser nicht für Mieter und Vermieter gilt?

    Bitte mal prüfen und hier eintippen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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