Türzarge erneuert und Fragen zu Schaden

  • Hallo,

    Ich habe eine Frage bezüglich einer Schadensregulierung! Und ist leider eine türzarge, am Schloss, ausgebrochen!

    Wir haben diese fachmännisch erneuern lassen! Da wir in einem Monat ausziehen. Jetzt ist es leider so, die Zarge ist noch im neuen Zustand und somit viel heller als die schon knapp 18 Jahre alte Tür!

    Müssen wir auch die Tür erneuern?? Oder haben wir den Schaden behoben und der Vermieter muss mit einen Farbtonabweixhung leben. Kann er uns da was von der Kaution anziehen???


    Vier gleiche Thema und drei gelöscht

    Für Hilfestellung wird nur ein Thema

    benötigt.

    Grace

  • Es kommt natürlich darauf an, wie extrem die Farbtonabweichung ist. Aber grundsätzlich können optische Beeinträchtigungen als Schaden gelten. Ihr habt den früheren Zustand herzustellen und dieser war eben ohne Farbabweichung.

    Sollte es notwendig sein, die Tür ebenfalls zu ersetzen, dann muss aber der Abzug alt für neu beachtet werden, weil eine neue Tür eine Wertsteigerung darstellt.

    Kann er uns da was von der Kaution anziehen?

    Ja, dazu wäre es dann berechtigt. Besonders muss er euch nicht die Gelegenheit geben das ihr selbst die Schäden beseitigt. Nach dem Auszug kann er dann den Schaden beseitigen lassen und ein Teil der Kosten von der Kaution abziehen.

    Habt ihr keine Haftpflichtversicherung, die den Schaden übernimmt?

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