Miete im vorraus für den nächsten Monat

  • Hallo,

    ist es zulässig im Mietvertrag die Zahlung der Miete für den entsprechenden Monat eine Woche vor dem neuen Monat festzusetzen? Sprich beispielsweise die Miete für den März noch im Februar zu verlangen.
    Ist diese Klausel rechtsgültig auch wenn der Mietvertrag schon unterschrieben wurde?

    Danke im vorraus.

  • Hallo derape,
    laut BGB 556b, ist der Mietzins zu Beginn, spaetestens bis zum 3. Werktag DER EINZELNEN ZEITABSCHNITTEN zu entrichten, nach denen sie bemessen ist.
    Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

    Beispiel.
    Wenn Ihr Mietvertrag z.B. am 25. Januar begonnen hat, so kann die naechte Mietzinszahlung am 25. Februar faellig sein, bis spaetestens zum 3. Werktag des neuen bemessenen Zeitabschnitt.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung

    Danke fuer Rueckantwort
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

    Einmal editiert, zuletzt von Bokiwi (27. März 2011 um 10:27)

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