Hallo,
ist es zulässig im Mietvertrag die Zahlung der Miete für den entsprechenden Monat eine Woche vor dem neuen Monat festzusetzen? Sprich beispielsweise die Miete für den März noch im Februar zu verlangen.
Ist diese Klausel rechtsgültig auch wenn der Mietvertrag schon unterschrieben wurde?
Danke im vorraus.