Nebenkostenabrechnung 2016 zu spät 2017 fehlerhaft

  • Hallo zusammen, ich brauche mal eure Hilfe. Der Vermieter möchte ca 700 Euro von mir haben für die Nebenkostenabrechnung von 2016 und 2017. 2016 habe ich nie bekommen, 2017 ist fehlerhaft. 2016 hat er mit vor kurzen nachgereicht und diese ist für mich nicht zu verstehen.

    Der Vermieter droht mit eigenmächtiger Räumung der Wohnung, da auch eine Miete für september 17 fehlt die ich aber bis Ende April nachzahlen will.

    Gibt es da irgendwelche Möglichkeiten für mich (Azubi) mich sagen zu wehren?

    Grüße Sophie

  • Solange keine fristlose oder ordentliche Kündigung ausgesprochen worden ist, solltest du zumindest deine Mietschulden nachzahlen und das so schnell wie möglich.

    Allgemein muss man dir halt erst kündigen und dann kann man die Räumung von dir verlangen. Eine eigenständige Räumung durch den Vermieter ist verboten und stellt eine Straftat dar und du hast Anspruch auf Schadensersatz und Wiederverschafftung des Besitzes an der Wohnung. Die Räumung ist nur durch einen Gerichtsvollzieher mit einem Räumungstitel möglich.

  • Leider ist das dem Vermieter egal. Er hat hier im Haus schon eigenmächtig zwei Wohnungen geräumt.

    Muss ich die Abrechnung 2016 trotzdem zahlen auch wenn ich die erst Anfang des Jahres 19 erhalten habe?

    Auch liegt den Nebenkostenabrechnungen kein Anschreiben bei und unterschrieben ist diese auch nicht.

    Grüße Sophie

  • Er hat hier im Haus schon eigenmächtig zwei Wohnungen geräumt.

    Dagegen kann man sich und sollte man sich auch wehren, mit sowas kommt er nur durch, wenn es die anderen Mieter einfach nur dulden,


    Muss ich die Abrechnung 2016 trotzdem zahlen auch wenn ich die erst Anfang des Jahres 19 erhalten habe?

    Wenn die Abrechnung ohne sein Verschulden so spät zugestellt wurde, dann muss diese nicht mehr beglichen werden.

    Auch liegt den Nebenkostenabrechnungen kein Anschreiben bei und unterschrieben ist diese auch nicht.

    Das ist auch nicht notwendig.

  • Der Vermieter meint es wäre meine Schuld, dass die Nebenkostenabrechnung für 2016 nicht bei mir angekommen ist. Weitere alte Mieter aus dem Haus, haben aber auch keine bekommen.

    Trotzdem will er, dass Geld nachgezahlt haben.

    Außerdem will er nen Beweis dafür dass ich 2017 alleine in der Wohnung gewohnt habe. Da die zweite Person aber nie mit im Mietvertrag stand und auch nicht gemeldet war habe ich keine Beweise.

    Ich weiß nicht mehr weiter.

  • Du solltest eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen um dich gegen dieses vorgehen des Vermieters zu wehren.

    Der Vermieter meint es wäre meine Schuld, dass die Nebenkostenabrechnung für 2016 nicht bei mir angekommen ist.

    Dann muss er das auch beweisen und nicht bloß behaupten.

    Außerdem will er nen Beweis dafür dass ich 2017 alleine in der Wohnung gewohnt habe.

    Er trägt auch dafür die Beweislast, erst wenn er beweisen kann, dass du nicht alleine gewohnt hast, muss du den Beweis des Gegenteils erbringen.

  • Wir hier im Forum können es ihn leider auch nicht klar machen. Wenn der Vermieter seinen Willen durchsetzt, dann bleibt einem kaum was anderes übrig als einen Anwalt einzuschalten.

    Einen Anwalt kann ich mir leider von meinem Azubi Gehalt nicht leisten.

    Es gibt viele kostengünstigere Möglichkeiten, es gibt den Beratungsschein am Amtsgericht für 15€, dann gibt die Möglichkeit einer Rechtsschutzversicherung (für dich jetzt zu spät), es gibt den Mietverein, es gibt notfalls Prozesskostenhilfe ect.

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