Änderungen am Mietvertrag vor Unterschrift

  • Hallo an alle,

    ich bin gerade etwas verzweifelt. Wir sind eine 4-köpfige Familie und suchen seit Monaten in Hamburg eine Wohnung. Da unsere beiden Kinder einen Kita- bzw. Vorschulplatz in Hamburg-Eppendorf haben, sind wir auch auf diesen Stadtteil beschränkt.

    Jetzt haben wir nach einem halben Jahr Wohnungssuche und einer dreiwöchigen Bewerbungsphase für eine Wohnung endlich eine Zusage bekommen.

    Der Termin zur Vertragsunterzeichung ist morgen.

    Jetzt hat uns einen Tag vor der Vertragsunterzeichung, der Makler darüber informiert, dass der Vermieter plötzlich eine 2-Jahres Befristung im Mietvertrag stehen haben möchte, da er sich die Option offen halten möchte, dass seine bereits erwachsene Tochter irgendwann einmal dort einziehen könnte.

    Wir haben zwei kleine Kinder im Alter von 5 und 1 Jahr. So können wir den Mietvertrag auf keinen Fall unterschreiben. Es war ja schon schwer genug diese Zusage zu bekommen...

    Jetzt stelle ich mir die Frage, ob der Vermieter so eine gravierende Änderung überhaupt in den Vertrag nehmen darf, so kurz vor Unterzeichung. Wir haben die mündliche Zusage ja unter anderen Bedingungen bekommen und auch gegeben. Wir haben sogar den Vertragsentwurf schon zu Hause liegen gehabt.

    Ich bin gerade unendlich froh, dass wir die Kündigung für unsere Wohnung gestern noch nicht losgeschickt haben...

    VG Daniela

  • Jetzt stelle ich mir die Frage, ob der Vermieter so eine gravierende Änderung überhaupt in den Vertrag nehmen darf, so kurz vor Unterzeichung. Wir haben die mündliche Zusage ja unter anderen Bedingungen bekommen und auch gegeben. Wir haben sogar den Vertragsentwurf schon zu Hause liegen gehabt.

    Ja, die Frage ist bestimmt interessant wenn man darüber einen juristischen Vortrag halten möchte. In der Praxis wird es alles nichts nützen. Der Vermieter wird wohl nur einen Vertrag unterschreiben dem er auch zustimmt, und du ja sicher auch. Was würde dir also die Erkenntniss bringen? Und erst mal unterschreiben und dann anfechten halte ich für recht aussichtslos. Davon abgesehen ist eine Eigenbedarfskündigung für die Tochter ja eigentlich immer möglich, auch wenn es nicht im Vertrag stehen würde.

  • Wenn ich das richtig verstehe, will sich der Vermieter ja nur die Option offen lassen, seine Tochter einziehen zu lassen.

    Dahingehend ist so eine Befristung gar nicht so schlecht. Er könnte nämlich auch einen unbefristeten Vertrag abschließen und Euch in ein paar Monaten eine Eigenbedarfskündigung zustellen.

    So habt Ihr für 2 Jahre Sicherheit.

    Jetzt stelle ich mir die Frage, ob der Vermieter so eine gravierende Änderung überhaupt in den Vertrag nehmen darf, so kurz vor Unterzeichung.

    Rechtlich gesehen ist der Vertrag nur ein Angebot. Solange dieser nicht von beiden Parteien unterzeichnet ist, ist dieser auch nicht wirksam.

    Dahingehend ist der Vertrag auch noch änderbar.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ja, ihr habt beide Recht. Die Gefahr einer Kündigung wegen Eigenbedarf ist natürlich immer da.

    Laut Makler und Verwaltung ist das bei diesem Mieter eine bekannte Nummer und in der Regel ist es wohl so, das er alle Fristen verstreichen lässt. Der Makler und die Verwaltung sind wohl auch hochgradig genervt.

    Trotzdem müssen wir ja dann damit rechnen in zwei Jahren raus zu müssen. Mit zwei kleinen Kindern sieht man so eine Befristung wahrscheinlich auch einfach emotionaler als ohne.

    Wir haben jetzt für uns mal einige Bedingungen zusammengefasst, die wir dem Makler mitgeteilt haben. Wenn diese mit in den Vertrag aufgenommen werden, werden wir wahrscheinlich unterschreiben. Mal sehen. Im Moment versuchen der Makler und die Verwaltung etwas zu vermitteln...

    Danke für die Antworten.

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