Falsche Neben- und Betriebskostenabrechnung

  • Liebes Forum,

    Frage 1: Bei Widerspruch zur Nebenkostenabrechnung reicht hier aus das dies einer tätigt, wir sind beide im Mietvertrag eingetragen, verpartnert mit gleichen Nachnamen

    Frage2: Rechnung für 2017 (Einzug 20.11.17) kam vom 17.9.17 kam am 23.9.17 am gleichen Tag erfolgte ein Telefonat, Widerspruch recht formlos per Mail von einem Mieter, das wir vermuten das eine falsche Wohnung abgerechnet wird, hier bekam ich vom Vermieter eine Bestätigungsmail das er sich der Sache annimmt, war dieser Widerspruch ausreichend

    Frage 3: von der besagten Ablesefirma hat mein Vermieter ein Verbrauchsprotokoll für den ganzen Zeitraum 1.1.-31.12.17 angefordert, dies war aber auf einen anderen Mieter ausgestellt bzw. nicht unsere Wohnung also Datenschutz Fehlanzeige, ich habe Ihm das Übergabeprotokoll vom Einzug mit allen Zählernummern und - stände gesendet

    Frage 4: In den Monaten Oktober November, Dezember, hatte ich die Nebenkostenabrechnung farblich gekennzeichnet alle 5 jeweils Fotos gesendet mit ersichtlichen Zählernummern, ist das ausreichend

    Frage 5: Aus der ersten Abrechnung hatte ich im November auch farblich gekennzeichnet das bei der Heizung von der Ablesefirma ein Zwischenablesung angesetzt wird und nicht unser tatsächlicher Stand beim Einzug, dieser wird zwar von der Ablesefirma auf der letzten Seite erläutert verstehen ich aber nicht es war zwar ein Mieterwechsel unter dem Jahr aber alles eindeutig, der Leerstand der Wohnung vom 1.10.17 bis zum Einzug 20.11.17 ist nicht ersichtlich

    Frage 6: Bis 3.1.2019 hörte ich nichts mehr die besagte Ablesefirma hatte bis 27.12.2018 die Rechnung korrigiert und kam dann von 434 € nur noch auf 280 €, der Punkt Zwischenablesung und tatsächlicher Zählerstand wurden mir am 3.1. nicht erläutert, zudem hat ich um Einsicht der gesamten Rechnungen, auf der Rechnung vom Vermieter Stand in der Betreffzeile ich überweise Ihnen die Gutschrift von ca. 154 € unten Stand ich bitte um die Überweisung der 280 € darauf habe ich ihn hingewiesen und bis 17.4. nichts gehört vermute das ist die Differenz aus den 434 € als eine Mahnung mit Mahnkosten kam, ist am 3.1.2019 die Verjährung eingetreten oder zählt das Datum der beigefügten Rechnung der Ablesefirma vom 27.12. mit dieser wir aber keinen Vertrag haben

    Frage 7: der Vermieter hatte mir bis zu Klärung zugestanden aus Kulanz die Summe nicht abzubuchen, er hat Lastschrift Einzugsermächtigung von mir, dennoch hatte er am 21.12.2018 die 434 € abgebucht, dies habe ich am Heiligabend durch meine Bank zurück geholt

    Der große Fehler liegt meines Erachtens im Leerstand der Wohnung und den Zwischenstand der kWh der durch die Ablesefirma angesetzt wird und nicht der tatsächliche der vom Vermieter der aber von der Ablesefirma auf der Rechnung auftaucht aber nicht herangezogen wird,

    Ich freue mich auf eure Hilfe Tipps Links und fachlichen Antworten

  • Hier sollte eine juristische Beratung in Anspruch genommen werden. Die Fragen hängen viel vom Einzelfall ab und können entsprechend hier nicht wirklich beantwortet werden. Außerdem ist der Umfang der Prüfung nicht gering.

    Eine Verfristung kann eingetreten sein, muss aber, weil der Fehler wohl hier nicht beim Vermieter lag, sondern der Ablesefirma.

    Ein Widerspruch befreit nicht von der Zahlungspflicht, ob die Stundung bewiesen werden kann ist eine andere Frage. Im Zweifel unter Vorbehalt zahlen.

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