Nachtspeicheröfen defekt und Fragen

  • Liebe Community,

    mich beschäftigt gerade Folgendes:

    Unsere Mieterin klagt über einen Defekt ihrer Elektroheizung. Diese hat ihr Mann zu seiner Lebzeit installiert. Aktuell erfrage ich hierzu Schriftstücke beim Vorbesitzer. Nach meinem Verständnis, wäre das doch nun ihr Eigentum und somit auch sie verantwortlich für die Instandhaltung/Reparatur - Eigentum ihres Mannes hat doch sie geerbt und nicht wir als neue Hausbesitzer , oder?

    Kennt sich hier jemand aus und kann helfen? Das wäre super.

    Danke im Voraus.

  • Die Frage ist hier, unter welchen Bedingungen die Heizungen durch den Mieter montiert worden sind?

    Gab es vielleicht eine Vereinbarung, wonach sich der Vermieter vielleicht kostenseitig beteiligt und/oder die laufenden Instandsetzungen übernimmt?

    Um wie viele Räume geht es hier denn? Mit was für Heizungen wurde die Wohnung denn damals vermietet?

    Nach meinem Verständnis, wäre das doch nun ihr Eigentum und somit auch sie verantwortlich für die Instandhaltung/Reparatur

    Gibt es keine anderweitige Vereinbarung, würde ich dem zustimmen. Mir ist trotzdem unklar, wie die Wohnung vor der Installation der Elektroheizung beheizt worden ist.

    Die Mieterin könnte demnach nämlich auch die Heizungen entfernen und den Vermieter auffordern, andere Heizungen zu montieren. Schließlich steht ihr als Mieterin eine gewisse Raumtemperatur zu.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!