Doppelter Mietvertrag und Fragen zur Untervermietung

  • Hallo,

    darf ich parallel 2 Mietverträge führen?

    Aktuell bin ich Hauptmieter einer Wg.

    Da sich die wg zum 01.10. auflöst, mein neuer Mietvertrag jedoch schon zum 01.06. läuft hätte ich folgende frage:

    Darf ich zwei Mietverträge haben und mein WG Zimmer in der Übergangszeit untervermieten, wenn ich selbst nicht mehr in der Wg wohne?

  • Grundsätzlich ja.

    Jedoch braucht man für eine komplette Untervermietung die Erlaubnis vom Vermieter, aber das dürfte ja kein Problem sein, wenn es bereits als eine WG gestaltet ist. Trotzdem sollte man beim Vermieter nochmal speziell nachfragen, weil es was anderes ist, wenn man die gesamte Wohnung untervermietet und nicht nur einen Teil davon.

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