Kündigungsfrist in meinem Mietvertrag

  • Hallo zusammen!

    ich habe relativ kurzfristig eine neue, passende Wohnung zum 01.05. gefunden und die bestehende daher noch nicht gekündigt.

    Bei der Durchsicht meines bestehenden Mietvertrags ist mir aufgefallen, dass die Kündigungsklausel für mein Empfinden komisch formuliert ist:

    Mietzeit:

    Das Mietverhältnis beginnt am xxx und läuft auf unbestimmte Zeit. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass das Mietverhältnis frühestens 1 Jahr nach Mietbeginn von beiden Parteien, das heißt frühestens zum xxx mit gesetzlicher Kündigungsfrist zum Ende des Kalendermonats ordentlich kündbar ist.

    Die Mindestmietdauer ist bereits seit Jahren vorüber. Mich wundert, dass hier nichts von den standardmäßigen 3 Monaten Kündigungsfrist steht, sondern "zum Ende des Kalendermonats".

    Verstehe ich es richtig, dass ich nun bereits zum 30.04. kündigen könnte? Oder habe ich diese Klausel falsch verstanden?

    Vielen Dank vorab für eure Unterstützung!

    Viele Grüße

  • Nein, das verstehst Du falsch.

    Du konntest das Mietverhältnis erst nach dem Ablauf des einjährigen Kündigungsausschlusses überhaupt kündigen. Danach aber - und so steht es geschrieben - mit der gesetzlichen Frist.

    Die gesetzliche Frist beträgt 3 Monate, so dass Du das Mietverhältnis frühestens zum 31.07.19 kündigen kannst (der 3. Werktag im April ist schon abgelaufen)

    Mich wundert, dass hier nichts von den standardmäßigen 3 Monaten Kündigungsfrist steht, sondern "zum Ende des Kalendermonats".

    Zusammenfassend: Da steht: Kündigung mit gesetzlicher Frist zum Monatsende.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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