kündigung wg eigenbedarf + schimmelbedarf / mieter behindert

  • hallo,
    heute hat uns der vermieter mitgeteilt, dass er das mietverhältnis
    1. wegen eigenbedarf (sein sohn wird 18 jahre alt) und
    2. wegen schimmelbefall (er will uns schützen)
    kündigen wird.

    wir wohnen seit über 26 jahre in dieser wohnung. der vermieter hat das haus vor ca. 10 jahren gekauft - wir waren bei kauf also bereits langjährige mieter (miete natürlich immer pünktlich bezahlt).

    es handelt sich um ein mehrfamilienhaus (6 wohnungen) von dem der vermieter bereits 4 wohnungen in anspruch nimmt (eine dient als büro, in einer weiteren leben die schwiegereltern). in einer weiteren wohnung befindet sich noch ein mieter (ca. seit 9 jahren).

    der sohn des mieters ist zu 100% schwerbehindert. er selbst ist bereits 65 jahre alt und ebenfalls behindert (40%). ein umzug ist also aus eigener kraft kaum möglich. des weiteren wurden diverse behindertengerechte umbaumaßnahmen durchgeführt und die wohnung ist ebenerdig (das kind kann keine treppen steigen).

    das gesamte haus leidet seit einigen umbaumaßnahmen, seitens des vermieters, unter massiven schimmelbefall (schon seit ca. 4-5 jahren). außerdem gab es des öfteren probleme mit der heizung (wird mit holz betrieben). obwohl im vertrag ein fixer betrag vereinbart ist, läuft die heizung sehr selten (auch im winter nur sporadisch). der vermieter meinte, dass er die heizung nicht täglich laufen lassen kann, da er kein geld hierfür hat. eine mieterhöhung könne er jedoch auch nicht vornehmen, da das haus wie erwähnt unter schimmelbefall leidet.


    - wie sehen die erfolgsaussichten bei einer klage aus?
    wie erwähnt wohnen wir seit über 26 jahre in diesem haus, lange bevor der vermieter es gekauft hat. können wir auf die schwerbehinderung und das gewohnheitsrecht verweisen?

    - könnten wir außerdem auch rückwirkend eine mietminderung vornehmen (wg. dem schimmelbefall und der problematik mit der heizung)?

    - wie kann er uns außerdem wegen eigenbedarf kündigen, wenn das haus doch unter schimmelbefall leidet und es nicht "absehbar ist, wann er es reparieren kann".

    danke schonmal im voraus für die hilfe

  • So wie du das alles schilderst, wäre ich schon längst freiwillig ausgezogen.

    Ansonsten stimme ich Berny zu. Schau nochmal, dass der Vermieter die Fristen eingehalten hat, überprüfe schonmal deinen Mietvertrag, was bei Auszug zu beachten ist. In vielen Alt-Mietverträgen sind die Schönheitsreparaturen-Klauseln unwirksam geworden.

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  • Hallo albaro,
    wie die Erfolgsaussichten einer Klage aussehen, das kann ich Ihnen nicht beantworten.

    Wenn der Mieter mit den schwerbehinderten Sohn vom Vermieter aus Eigenbedarf gekuendigt werden soll, dann kann der Mieter ein Widerspruch gegen die Kuendigung aussprechen. Paragraf 574 BGB... wenn die Beendigung des Mietverhaeltnis fuer den Mieter, seiner Familie... eine Haerte bedeuten wuerde. Der Widersruch muss schriftlich bis spaetestens 2 Monate vor Beendigung des Mietverhaeltnis dem Vermieter gegenueber erklaert werden. Persoenlich Abgabe unter Zeugen oder Einschreiben/Ruecksschein mit Zeugenbenennung. Und in diesen Schreiben sollte der Widerspruch Grund - Soziale Haerte mit erwaehnt werden.

    Ein Gewohnheitsrecht im Mietrecht ist mir nicht bekannt.

    Rueckwirkend eine Mietminderung vorzunehmen, kann sehr schwerig werden, wenn es ueberhaupt moeglich ist.
    Um eine Mitminderung event. in Zukunft vornehmen zu koennen, bedarf es erst einmal eine (schriftliche) Maengelanzeige (Paragraf 536c BGB) des Mieters. Der Vermieter muss Kenntnis und die Moeglichkeit haben (bei Nicht - Verschulden des Mieters)den "Schaden" zu beseitigen. Und gemaess Paragraph 536 BGB ... waehrend der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten.

    Der Vermieter ist verpflichtet die Wohnung ... in einen vertragsgemaessen Zustand zu erhalten. Da Sie fuer das Heizen bezahlen, gehoert auch der einwandfreie Betrieb der Heizungsanlage (besonders in den Wintermonaten) dazu. Wenn Sie keine warme Heizung haben, sollten Sie sofort handeln, Maengelbericht Paragraf 536c BGB,(z.B.telefonisch) und schriftlich den Vermieter darueber informieren. Auch hier ist wie oben beschrieben und Paragraf 536 BGB kann von Bedeutung sein ( Mietminderung bei Sach- und Rechtsmaengel ).

    Eigenbedarfkuendigung vom Vermieter wegen Schimmelbefall ist mir nicht bekannt.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung

    Danke fuer Rueckantwort
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

    Einmal editiert, zuletzt von Bokiwi (27. März 2011 um 11:48)

  • Hallo D-D-I,

    gestatte bitte, dass ich noch etwas präzisiere:

    "Persoenlich Abgabe unter Zeugen oder Einschreiben/Ruecksschein"
    Nur Einwurfeinschreiben ist besser. Das gilt bei Einwurf in den Briefkasten als zugegangen. Ein EBf mit Rückschein, wenn Unterschrift verweigert wird oder innerhalb der Frist von der Post nicht abgeholt wird, gilt nich als zugegangen: Pech.

    "Und in diesen Schreiben sollte der Widerspruch Grund - Soziale Haerte mit erwaehnt werden."
    Natürlich auch, worin die Härte besteht.

    "Wenn Sie keine warme Heizung haben, sollten Sie sofort handeln, Maengelbericht Paragraf 536c BGB,(z.B.telefonisch) und schriftlich den Vermieter darueber informieren."
    ... und zeitnahe Abhilfe einfordern.

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