Nachmieter will trotz Zusage, die Möbel nicht mehr ablösen

  • Ich dachte ich stehe mit beiden Beinen im Leben ,
    doch nun denk ich , ich bin im Wald.

    Das ist passiert:
    ich habe meinen seit 10 Jahren laufenden Mietvertrag fristgemäß gekündigt, da ich berufl. bedingt umziehen muß.
    Bisher hatte ich ein super Verhältnis zu meinen Vermietern
    und so war es auch kein Problem mit Ihnen zu vereinbaren, daß ich über Internet einen nachmieter suche um einen Monat vorzeitig aus dem Mietvertrag entlassen zu werden und um
    mir vom Nachmiter einen Schlafzi. schrank und die Küche ablösen zu lassen gesamt 1350 €, das ging aus der Anzeige klar hervor und wurde während Besichtigung auch nochmal abgeklärt
    Ich habe 12 Leute durch dne Wohnung geführt und 5 gefunden die damit einverstanden waren und die Wohnung anmieten wollen.
    Danach habe ich nach Rücksprache mit Vermieter 3 davon an ihn vermittelt zur "Begutachtung".

    Gestern ruft mich der Vermieter an und sagt, daß er eine von den dreien nimt, diese aber die Möbel nicht ablösen will !!!!:confused:

    Hallo, ich hatte das doch geklärt und dem Vermieter auch schon ein Kaufvertrag Formular zu diesem Zweck ausgehändigt,damit dies paralell zum Mietvertrag erfolgen könnte ,
    ( bin ja nicht doof !!!:mad:) da ich bei der "Begutachtung " nicht dabei sein konnte , weil ich arbeiten musste.

    Sieht jemand eine echte Chance , da was zu machen ????
    Rechtlich was zu machen ????
    Hab ja nichts schriftliches , nur damals die Zusagen, daß Sie jemanden bevorzugen würden, der meine Möbel ablöst ???
    :mad:Vielen Dank , Gruß vom Mieterlein

  • Hallo Mieterlein,
    Ihr Vermieter kann seine eigenen Interessen vertreten und einen Mieter nehmen, den er haben moechte. Unabhaengig davon ob er Ihre Moebel uebernimmt oder nicht.

    Der Vermieter ist nicht verpflichtet Ihre "Interessen" zu uebernehmen.

    Bedenken Sie, das die Interessenten sich fuer den Einzugstermin interessieren den Sie angegeben haben (...ein Monat vorzeitig) und Sie muessen laut Kuendigungsfrist (gemaess Ihren Angaben) nicht vorher ausziehen.
    Wenn das Mietverhaeltnis beendet ist, sollten Sie die Wohnung, wenn keiner die Moebel haben moechte, leerraeumen da sonst Paragraf 546a BGB "Entschaedigung des Vermieters bei verspaeteter Rueckgabe" greifen koennte.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung

    Danke fuer Rueckantwort
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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