Mieterhöhung - Definition von hochwertige Einrichtung

  • Hallo Forum,

    zunächst erst mal ein freundlicher Gruß in die Runde, von einem Neuen, der hier aufschlägt, weil gerade der Schuh drückt... da bin ich bestimmt nicht der Einzige...

    Zu meinem Anliegen: Mein verehrter Vermieter quält sich schon seit einiger Zeit damit die Miete zu erhöhen, dass weiß ich, weil er mit im Haus wohnt und mir das schon vor Monaten gesagt hat. Ich habe darauf mal den Mietspiegel bemüht und festgestellt, dass er durchaus mit der aktuellen Miete im Rahmen liegt. Das hat er wohl auch gemacht und so habe ich ein paar Monate nichts von Ihm gehört, bis er jetzt kreativ geworden ist und mir eine Mieterhöhung durch einen Anwalt hat zukommen lassen. Formal scheint die OK zu sein. Der Herr Anwalt stellt auch fest, dass die Miete im Mietspiegel liegt, aber hochwertige Einrichtung / Merkmale hätte (Küche, elektr. Geräte, Laminat, usw...), die eine höhere Miete rechtfertigen. So, weit so gut, wenn das Alles auch so zutrifft! Meine Realität schaut da etwas anders aus. Durch meine subjektive Brille, ist da aber gar nichts "hochwertig", sondern der jüngste Kandidat in der Liste ist ein 13 Jahre altes Laminat aus dem Obi Angebot (ich hab die Rechnung gesehen) und es hat schon arg gelitten. Nehmen wir mal an ich wollte Das so nicht stehen lassen? Wie würde ich Das klären?

    THX!

  • Nehmen wir mal an ich wollte Das so nicht stehen lassen? Wie würde ich Das klären?

    Im Zweifel würde ich auch hier einen Anwalt zu Rate ziehen.

    Sobald Du einer Mieterhöhung widersprichst, bzw. nicht akzeptierst, wird die Sache vermutlich sowieso vor Gericht landen.

    Wie ist denn die restliche Einrichtung (abgesehen von Laminat) beschaffen?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Wie ist denn die restliche Einrichtung (abgesehen von Laminat) beschaffen?

    Naja, "ICH" würde sagen beim Rest gibt es ähnliches zu beanstanden. Das ist ja ein Teil der Frage, wie definiert man hochwertig? Mit Belegen? Muss man es überhaupt belegen? Akzeptiert man, z.B. den hochwertigen Kühlschrank, der tatsächlich alt ist und noch nicht mal eine Energieklasse hat und fordert dann den vertraglich vereinbarten Hochwertigen? Und was wäre dann der Hochwertige? usw...

  • Mieterhöhung hat mit Mängeln nichts zu tun. Mängel kann der Mieter melden, die müssen beseitigt werden, evtl. gibt es hierfür eine Mietminderung, aber deswegen kann der Mieter die Mieterhöhung nicht verweigern, so diese denn berechtigt ist.

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