Vernetzung auf Balkonen wegen Tauben

  • Wegen Abwesenheit von Mietern niesten sich Tauben (ca. 6-8 Tiere)

    auf Balkonen ein und brüten. Die Bauweise des Hauses begünstigt dies, z.B. durch geringe Mieterzahl, miteinander verbundene Balkone, grosser Laubengang, etc..

    Es handelt sich um Wohnnutzbalkone.

    Ein Grossteil der vermieteten Räumlichkeiten beträgt unter 40 qm, generell also schon schwierige Wohnsituation bzgl. Engegefühl.

    Nun wurden vom Vermieter vor den Balkonen Netze angebracht zur Taubenabwehr, was optisch zu einer noch stärkeren Beengung führt.

    Frage: Sind die Vernetzungen für die Mieter zu dulden, wenn ja, wie lang?

    Danke im Voraus!

  • ich behaupte mal, dass die Netze dauerhaft zu dulden sind. Wenn der Vermieter nicht mittels Spikes für eine Taubenabwehr sorgen kann, dann muss er durch Netze für Abhilfe schaffen.

    Letztendlich handelt es sich dann tatsächlich auch nur um eine optische Beeinträchtigung, die auch keine gravierende Wohnwertverschlechterung zur Folge hat.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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