Küchenschränke abmontieren um die Wände zu streichen

  • Hallo,

    ich habe fast 5 Jahre in der aktuellen Wohnung gewohnt. Nun ziehe ich um und habe einen Nachmieter gefunden. Der Nachmieter will die Küche übernehmen. Der Vermieter möchte, dass ich die Küchenschränke abmontiere und die Wand komplett streiche. Der Nachmieter soll dann die Schränke wieder montieren. Hat er das recht sowas zu verlangen? Weder ich noch die Nachmieter wollen die Schränke nicht abmontieren.

    Weitere Frage ist:

    Muss ich die Wände überhaupt komplett streichen? Die Wände sind alle weiß und wurden vor einem Jahr von uns gestrichen. Ich habe noch stellen wo kleine abnutzflecken sind aktuell nachgestrichen. Nur das Schlafzimmer wurde nicht gestrichen ist aber auch weiß. Kann er von mir erwarten dass ich alles trotzdem komplett streiche?

  • die küche gehört mir

    Na ja, grundätzlich muß der Vermieter die Wohnung nicht mit einer Kücher zurücknehmen, wenn er Sie nicht auch mit einer Vermietet hat.

    Wenn du denn nun wirksam zu Schönheitsreparturen verpflichtet bist, hast du die Wohnung grundsätzlich in einem vertragsgemäßen Zustand zurückzugeben, egal was ihr mit dem Nachmieter anderweitig aushandelt.

  • Muss ich die Wände überhaupt komplett streichen? Die Wände sind alle weiß und wurden vor einem Jahr von uns gestrichen.

    Da sind wir dann wieder bei dem leidigen Thema, was denn nun noch als normale Abnutzung gilt.

    Ich habe noch stellen wo kleine abnutzflecken sind aktuell nachgestrichen

    Fleckig nachgestrichenen Wände sind sicher keine normale Abnutzung, sondern evtl. eher eine Beschädigung. Gut möglich das du, bevor du den Pinsel punktuell geschwungen hast, gar nichts hättest machen müssen.

  • ich meine solche abnutzflecken. das ich nachgestrichen habe sieht man nicht weil ich die gleiche farbe wie vor einem Jahr benutzt habe. muss ich wegen solche flecken normalerweiße streichen?

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    Grace

  • In der Küche habe ich die Wände, wo die Küchenzeile hängt noch gar nicht gestrichen.

    Mein Vermieter meint aber, dass es Verfärbungen gibt einfach Jahresbedingt, weil die Schränke dort hingen.

    Und ich soll deswegen alles komplett streichen. Deswegen meine Frage muss ich den die Küche überhaupt streichen?

  • muss ich wegen solche flecken normalerweiße streichen?

    Wegen einem wohl eher nicht. Wenn es mehrere sind durchaus möglich.

    das ich nachgestrichen habe sieht man nicht weil ich die gleiche farbe wie vor einem Jahr benutzt habe.

    Bei dem richtigen Lichteinfall wird man das bestimmt sehen.

    Aber du merkst schon, man tut sich eben schwer was genaues zu sagen, weil es tatsächlich auch immer vom Einzelfall abhängt.

  • Deswegen meine Frage muss ich den die Küche überhaupt streichen?

    So wie ich das verstanden habe, hast du jedenfalls eine Küche, ohne Einbauten zurückzugeben. Das sich das kaum ohne Beschädigungen oder Abnutzungen in irgend einer Form machen lässt dürfte klar sein, denke ich. Und nach 5 Jahren der Küchenbenutzung darf man vieleicht schon von einer gewissen Abnutzung ausgehen.

    Natürlich immer vorausgesetzt, das die Schönheitsreparturen wirksam auf dich übertragen sind. Also das nicht so etwas drin steht wie ,Küche alle 3 Jahre, Wohnzimmer alle 5 Jahre usw. usw.

    2 Mal editiert, zuletzt von AJ1900 (23. März 2019 um 11:09)

  • okey vielen lieben dank dann streiche ich die Wohnung nochmal komplett und tue die Küche abmontieren. Mir tut die Nachmieterin leid, sie muss es dann wieder montieren lassen. Unnötige Kosten die entstehen werden für die alte Dame.

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