Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt: Bei der Neuvermietung einer Wohnung wird die Miete ohne Begründung erhöht. Schon die Miete des Vormieters lag mehr als 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Angenommen, der neue Mieter rügt nun die Höhe der neuen Miete, fällt die Miete dasnn auf die Höhe des Vormieters oder auf die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete zurück?
Gruß
Bastian