Parkettschaden in der Küche - Küche ausbauen

  • Hallo :)

    Bei uns ist momentan folgender Fall eingetreten:

    Unser Mietvertrag mit der Vermieterin endet zum 31.03 (also in nicht mal mehr als 2 Wochen), zum 01.04 zieht bereits eine neue Mieterin ein. Diese neue Mieterin hat unsere Küche abgekauft, sie wollte lediglich den Kühlschrank nicht, welchen wir daher vor einigen Tagen separat verkauft haben. Beim herausschieben des Kühlschranks ist uns ein Schaden am Parkett aufgefallen, der möglicherweise durch Kondenswasser vom Kühlschrank entstanden ist (hier kurze Anmerkung; in der gesamten Küche befindet sich empfindlicher Parkett).

    Mit unserer Versicherung haben wir bereits geklärt, dass der Schaden übernommen wird. Die Vermieterin möchte nun das etwa 50x50cm messende Stück austauschen und im Zuge dessen den gesamten Parkettboden abschleifen, sodass die Stelle farblich angeglichen wird. Dazu muss die Küche raus, dies soll laut Vermieterin von uns übernommen werden. Allerdings sind wir weder im Stande, noch haben wir aktuell die Zeit die Küche in wenigen Tagen komplett herauszubauen. Fraglich ist auch, ob wir sie ohne Schäden wieder an ihren Platz bringen können.

    Sind wir dazu verpflichtet, die Küche (die ja momentan noch uns gehört) auszubauen oder kann dies nicht von uns verlangt werden?

    Zudem ist momentan noch fraglich, ob sich auf die Schnelle überhaupt ein Handwerker findet, welcher den Schaden bis zum Einzug der neuen Mieterin begleicht. Hätte dies Konsequenzen für uns?


    vielen lieben Dank und liebe Grüße


    Nussini

  • Hallo,

    wenn zur Beseitigung eines von Euch verursachten Schadens Euer Hausrat entfernt werden muss, dann müsst Ihr hierfür Sorge tragen. Zumal vielleicht zu befürchten ist, dass sich das Wasser noch weiter ausgebreitet hat.

    Anders wäre es nur, wenn der Vermieter von sich aus eine Instandsetzungsmaßnahme durchführen würde. Hier hättet Ihr nach § 555a BGB lediglich eine Duldungspflicht und der Vermieter müsste für eine Baufreiheit sorgen.

    Allerdings sind wir weder im Stande, noch haben wir aktuell die Zeit die Küche in wenigen Tagen komplett herauszubauen. Fraglich ist auch, ob wir sie ohne Schäden wieder an ihren Platz bringen können.

    Ich würde den Sachverhalt nochmals mit Eurer Versicherung besprechen. Durchaus möglich, dass die notwendigen Rückbaukosten ebenso reguliert werden.

    Unabhängig davon würde ich hiermit vermutlich sowieso einen Küchenbauer/Tischler beauftragen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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