Aufnahme des Lebenspartner - Vermietererlaubnis und Fragen

  • Liebe Community,

    Wie im Titel bereits steht, möchten meine Verlobte und ich zusammen in meiner Wohnung wohnen. Der Vermieter hat dies aber mündlich bereits einmal abgelehnt. Ich habe mich also schlau gemacht und heraus gefunden dass ich ein berechtigtes Interesse vorzeigen kann und damit ein Recht auf die Zustimmung des Vermieters habe. Sie ist weder unzumutbar für den Vermieter noch liegt eine überbelegung bei einer 3 Zimmer Wohnung mit 77m² vor.

    Ich habe hier mal einen Entwurf zum Antrag verfasst und möchte euch bitten einmal darüber zu schauen und mir mitzuteilen ob ich etwas übersehen habe. falls nicht kann dieser Beitrag vllt. sogar anderen hier bei ähnlichen Problemen helfen.

    Danke im Voraus

  • Hallo!

    Willkommen im Forum! Ratschläge zur weiteren Vorgehensweise ja,

    Formulierungen von Schriftstücken nein. Bitte etwas Geduld, es

    kommen Antworten.

    Gruß



  • Du hast einen Anspruch darauf, dass Dir der Vermieter die Zustimmung zur Aufnahme Deiner Verlobten in die Wohnung erteilt (§ 553 Abs.1 Satz 1 BGB)

  • Es gibt auch Rechtssprechung, wonach die Aufnahme der Lebensgefährtin auch bei abgelehnter Einwilligung kein Kündigungsgrund darstellt, so dass man nicht auf die Erlaubnis klagen muss. Das ist aber mit Vorsicht zu genießen, die Rechtssprechung ist noch nicht höchstrichterlich.

    Sonst muss im Antrag halt nur eine kurze Begründung drin stehen, das es eben deine Verlobte ist am besten mit ihrem Name, dann noch ein Verweis auf die Rechtsgrundlage, die hat Leo2 gepostet und eine Frist bis zur Zustellung. Man muss das nicht sehr ausführlich machen.

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