Kündigung einer Eigentumswohnung

  • Hallo!

    Ich habe noch eine Frage:
    Wenn es sich um eine Eigentumswohnung handelt und diese auch wegen Eigenbedarf gekündigt wurden ist, habe ich dann 3 Jahre Zeit um auszuziehen?

    Danke

  • Nein. Bei einer Eigenbedarfskündigung gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen, egal ob es eine Wohnung, eine Eigentumswohnung oder ein Haus ist.
    Die Sperrfrist gilt nur, bei einer Umwandlung in Eigentumswohnungen, nicht aber, wenn es schon vorher eine Eigentumswohnung war.

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