Keine Nebenkostenabrechnungen erhalten

  • Hallo zusammen,

    wohne seit dem 01.12. 1998 in dieser Wohnung und werde Ende April d.J. ausziehen. Habe bis jetzt noch keine Nebenkostenabrechnung erhalten. Gehe davon aus, dass ich Geld zurückbekomme u. habe deshalb schriftlich den Eigentümer gebeten, mir eine nachvollziehbare Abrechnung vorzulegen, was bis jetzt ignoriert wurde. Von wann bis wann der Abrechnungszeitraum ist, ist mir unbekannt. Im Mietvertrag steht, dass jährlich abzurechnen ist. Mir ist bekannt, dass meine Ansprüche bestehen bleiben, aber wie komme ich ggfls an mein Geld. Über den Rechtsweg??

    Vielen Dank für die Antworten.

  • Über den Rechtsweg??

    Vielen Dank für die Antworten.


    Ja, einen anderen Weg gibt es nicht. Sie können einen Anwalt mit der Angelegenheit betrauen, die Kosten gehen dann zulasten des Vermieters.

    Je nach dem, wieviel Geld auf dem Spiel steht, könnten Sie für April die Nebenkostenvorauszahlung einstellen.

  • Hallo zusammen,
    wohne seit dem 01.12. 1998 in dieser Wohnung und werde Ende April d.J. ausziehen. Habe bis jetzt noch keine Nebenkostenabrechnung erhalten.


    Hallo,
    hast Du noch nie eine Nebenkostenabrechnung bekommen?
    Ich empfehle Dir, einen auf Mietrecht spezialisierten RA zu nehmen. Da könnte sehr viel für Dich "drin" sein...;)

  • Hallo Mondschein,
    wenn Sie im Mietvertrag eine Betriebskostenvorauszahlung vereinbart haben, dann muss der Vermieter eine ordnungsgemaesse Beko Abrechnung erstellen. 556 BGB ueber die Betriebskosten ist jaehrlich Abzurechnen (Abrechnungszeitraum). Ist der Abrechnungszeitraum nicht der Leitungszeitraum, kann der Vermieter die Leistung nur fuer den Abrechnungszeitraum beruecksichtigen.

    Ist ein weiteres Jahr (nach den Abrechnungszeitraum) vergangen, dann ist die Abrechnungsfrist abgelaufen und es tretet die Abrechnungsreife ein. Von jetzt an haben Sie einen einklagbaren Anspruch auf die Betriebskostenabrechnung.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.

    Danke fuer Rueckantwort
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • Hallo D-D-I,

    habe bereits für den Monat März keine Nebenkosten überwiesen und werde es auch nicht für den Monat April tun. Da das Mietverhältnis am 30.4. endet, werde ich sofort nach Wohnungsabnahme einen RA einschalten.


    Vielen Dank an alle.

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