Auszug Lebenspartner, neuen Mitbewohner suchen

  • Hallo,

    ich wohne seit einiger Zeit mit meiner Freundin zusammen, wir stehen beide im Mietvertrag und haben beide Kaution hinterlegt.
    Meine Freundin will nun ausziehen, ich würde aber ganz gerne in der Wohnung wohnen bleiben.
    Da die Wohnung aber nicht gerade günstig ist, und ich noch im Studium bin, würde ich mir gerne einen Mitbewohner suchen und in den Mietvertrag mitaufnehmen.
    Ich weiss aber auch, dass unsere Vermieterin sehr eigen ist, und generell nur noch Päärchen in ihre Wohnungen lässt.
    Kann Sie mir verbieten, einen Mitbewohner zu suchen, und wenn ja, bedeutet dies, ich müsste die Miete komplett alleine stemmen und könnte nichts dagegen tun?

    Über Antworten wäre ich sehr dankbar.

    Mfg Martin

  • Hallo Martin,

    "ich wohne seit einiger Zeit mit meiner Freundin zusammen, wir stehen beide im Mietvertrag und haben beide Kaution hinterlegt."
    Ihr beide seid also nach wie vor Mieter mit allen Rechten und Pflichten.

    "Meine Freundin will nun ausziehen, ich würde aber ganz gerne in der Wohnung wohnen bleiben."
    Kann sie, jedoch Ihr beide bleibt...

    "Da die Wohnung aber nicht gerade günstig ist, und ich noch im Studium bin, würde ich mir gerne einen Mitbewohner suchen und in den Mietvertrag mitaufnehmen."
    Du allein kannst das rechtlich nicht.

    "Ich weiss aber auch, dass unsere Vermieterin sehr eigen ist, und generell nur noch Päärchen in ihre Wohnungen lässt.
    Kann Sie mir verbieten, einen Mitbewohner zu suchen, und wenn ja, bedeutet dies, ich müsste die Miete komplett alleine stemmen und könnte nichts dagegen tun?"
    Richtig...

  • Sehe ich doch etwas anders. Hier treffen jetzt zwei rechtliche Situationen aufeinander.

    Die Vermieterin ist nicht verpflichtet, Ihre Freundin aus dem gemeinsamen Mietvertrag zu entlassen. Dies bedeutet, dass Ihre Freundin zwar aus der Wohnung ausziehen kann, rechtlich aber in der Haftung für das Mietverhältnis verbleibt.

    Sie als Mieter haben wiederum das Recht, Teile der Wohnung unterzuvemieten, wenn es die wirtschaftliche Situation erfordert. Durch den Auszug der Freundin ist dies durchaus gegeben. Die Untervermietung erfordert die Genehmigung durch die Vermieterin. Diese Genehmigung kann die Vermieterin nur verwehren, wenn es zu einer Überbelegung der Wohnung kommt oder aber Gründe in der Person des Untermieters zu suchen sind, die gegen die Aufnahme in die Wohnung sprechen. Erteilt die Vermieterin die Gehemigung zur Untervermietung nicht, bleibt Ihnen das Recht auf Genehmigung zu klagen oder das Mietverhältnis außerordentlich zu kündigen. Und im Falle einer Klage würde ich die Aussichten sogar als positiv bewerten.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!