Nebenkostenabrechnung - Mieter von zwei Wohnungen in einem Haus

  • Hallo zusammen!

    Ich schreibe Euch mit der Hoffnung, dass Ihr mir mit der Nebenkostenabrechnung weiterhelfen könnt.

    Miene Frau und ich sind Mieter in einem Mehrfamilienhaus mit 5 Wohnungen, wobei ich noch eine 2te Wohnung im selben Haus zusätzlich als Arbeitszimmer anmiete. Im gesamten Haus wohnen insgesamt 6 Personen. In der Nebenkostenabrechnung werden die Posten Wasser, Abwassergebühren und Müllabfuhr auf alle Personen aufgeteilt und mit der Anzahl der in Haushalt lebenden Personen multipliziert. Diese folgende Aufteilung wird durchgeführt, da wir leider keine separaten Wasserzähler installiert haben.

    Beispielrechnung:

    Gesamtkosten für Wasser für das Jahr 2017: 600 Euro

    600 Euro/6 Personen =100 Euro/Person

    Erste Wohnung: 100 Euro * 2 Personen=200 Euro (Ich und meine Frau)

    Zweite Wohnung (Arbeitszimmer): 100 Euro * 1 Person= 100 Euro (Nur ich)

    Nun zu meiner Frage… Ist die Rechnung bezüglich der zweiten Wohnung korrekt? Für mein logisches Verständnis dürfte das Wasser nicht nochmal berechnet werden, da ich durch das anmieten der zweiten Wohnung nicht mehr Wasser verbrauche, denn ich dusche ja nicht öfters nur weil ich zwei Wohnungen gemietet habe. Dasselbe bezieht sich auch die Abwassergebühren und die Müllabfuhr.

    Ich freue mich schon auf Eure Antworten.

    Beste Grüße!

  • Die Abrechnung der Betriebskosten für eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus ist, wie nicht anders zu erwarten, gesetzlich geregelt. Wenn Kosten nicht individuell erfasst werden können (weil z.B. die Wohnungen nicht mit Wasserzählern ausgestattet sind), hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass diese Kosten nach der Wohnfläche abgerechnet werden müssen. In Ausnahmefällen ist auch eine Abrechnungnach Personen möglich.

    Egal welcher Vereilerschlüssel angewandt wird, in deinem Fall würdest du so oder so die Ar***karte ziehen.

  • Miene Frau und ich sind Mieter in einem Mehrfamilienhaus mit 5 Wohnungen, wobei ich noch eine 2te Wohnung im selben Haus zusätzlich als Arbeitszimmer anmiete. Im gesamten Haus wohnen insgesamt 6 Personen. In der Nebenkostenabrechnung werden die Posten Wasser, Abwassergebühren und Müllabfuhr auf alle Personen aufgeteilt und mit der Anzahl der in Haushalt lebenden Personen multipliziert. Diese folgende Aufteilung wird durchgeführt, da wir leider keine separaten Wasserzähler installiert haben

    Wenn lt.Mietvertrag der Verbrauch des Wassers nach Personen abgerechnet wird dann ist das verbindlich.

    Sofern für die 2. Wohnung auch ein Mietvertrag existiert wäre hier dieselbe Abrechnung zwar ungerecht, aber rechtens.

    Im Haus ist ja ein Hauptzähler vorhanden, demzufolge wird das Wasser nach Personen -pro Wohnung- abgerechnet, wobei sich die Menge bei mehr Wohnungen auch verringert. So gesehen ist Dein Nachteil nicht allzu groß. (Nur aus meiner Sicht.)

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