Treppenhaus Reinigung

  • Hallo,

    bei uns wurde ein Jahr lang das Treppenhaus durch eine Reinigungsfirma geputzt. In der Nebenkostenabrechnung wurden die Kosten auf die Wohnfläche der jeweiligen Mietpartei welche in dem Treppenhause angeschlossen sind berechnet.

    Sollte es nicht so sein das die Kosten durch die Anzahl der Mietwohnung geteilt werden


    Danke euch im Vorraus :)

  • Sollte es nicht so sein das die Kosten durch die Anzahl der Mietwohnung geteilt werden

    Nö, denn laut Gesetz ist der Verteilerschlüssel bei den Betriebkosten nach Wohnfläche abzurechnen. Wie sieht der Verteilerschlüssel bei den anderen Kosten aus?

  • Sollte es nicht so sein das die Kosten durch die Anzahl der Mietwohnung geteilt werden

    Wie zuvor schon geschrieben, die BK sind nach Wohnfläche abzurechnen. Wäre dies nach

    Wohnungen der Fall, wären die Single-Wohnungen mit 45 qm Wohnfläche denen mit 85 qm

    in Nachteil, denn i.d.R. haben die großen Wohnungen einiges mehr Durchlauf im Treppenhaus.

    Eine fiktive simple Rechnung, z.B: Kosten für Reinigung gesamt € 600,00

    für 6 Wohnungen € 600,00 : 6 = 100,00/je Wohnung

    nach Wohnfl. 5 x 85 qm und 1 x 45 qm = 470,00Qm

    € 470,00 : 600,00 = € 0,78 x 45 qm = € 35,10/qm

    wobei die Abrechnung nach Wohnungen € 100,00/qm kosten würde.

    Einmal editiert, zuletzt von Leo2 (3. Februar 2019 um 18:07)

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