Nebenkostenabrechnung / immer weniger Personen

  • ein Teil der Nebenkosten wird nach Personen umgelegt.

    Die letzen 5 Jahre werden die Personenanzahl in der Abrechnung immer weniger.

    Da ich alleine wohne wird für mich jedes Jahr mein Anteil für Müll, Wasser,.... immer teurer. (weil angeblich weniger Personen)

    Wie kann ich feststellen, ob die Personenzahl in der Abrechnung stimmt.??

    Ich kann die Personenzahl nicht nachvollziehen......

  • Das ist jedem Mieter möglich die Personenzahl der Mitmieter in Erfahrung zu bringen. Und wenn das nicht klappt, dann verlangt man vom Vermieter eine Offenlegung der Zahlen, die er für die Abrechnung geommen hat. Dazu ist er nämlic h verpflichtet.

  • Wie kann ich feststellen, ob die Personenzahl in der Abrechnung stimmt.??

    Ich kann die Personenzahl nicht nachvollziehen......

    Die im Haus wohnenden Personen haben i.d.R. auch den Namen auf dem Briefkasten, es sei denn es geht um Besuch. (....was überwiegend behauptet wird, wenn der Mitbewohner verschwiegen werden soll...)

  • Die im Haus wohnenden Personen haben i.d.R. auch den Namen auf dem Briefkasten,

    Blöd wenn es Familien sind. Da ist ein Name und 4 Personen in der Wohnung.

    Der BGH sagt, der Vermieter muss an bestimmten Stichtagen die wirkliche Belegung der Wohnung feststellen und das in regelmäßigen Abständen. Nicht ausreichend sind zahlen des Einwohnermeldeamtes.

    Das sich die Zahlen ändern ist verständlich, man zieht aus, zieht ein, es kommt ein Partner, es geht einer usw.

  • Blöd wenn es Familien sind. Da ist ein Name und 4 Personen in der Wohnung.

    Sollte eine Familie mit insgesamt 4 Personen einziehen wird dies dem VM bekannt sein.

    Ich ging davon aus, dass ein Mieter nach seinem Einzug eine weitere Person in der Wohnung aufnimmt und genau diese Person müsste ja auch postalisch erreichbar sein, also Name auf den Briefkasten. Hier weiß man -darf man annehmen- es ist nicht nur Besuch.

    Der BGH sagt, der Vermieter muss an bestimmten Stichtagen die wirkliche Belegung der Wohnung feststellen und das in regelmäßigen Abständen. Nicht ausreichend sind zahlen des Einwohnermeldeamtes.

    Interessant, für mich neu. Danke.

    Wie ist das aber mit der Besuchszeit des VM zu vereinbaren. Es heißt ja der VM darf nicht ohne wichtigen Anlass/Grund in die Wohnung des Mieters, und in diesem Fall muß er -lt.BGH-die wirkliche Belegung der Wohnung feststellen und das regelmäßig...

    Scheint hier der sog.wichtige Anlass zu sein.

  • Leo2 ich nehme an, es reicht aus, wenn der Vermieter die Anzahl erfragt und nicht durch Besichtigung feststellt.

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