Grundriss Erfassung?

  • Hallo, ich bin Mieter in einer xxxx Wohnung und habe einen Brief xxxx bekommen mit dem Termin zu einer Besichtigung meiner Wohnung zum Zwecke einer Grundriss-Erfassung. Was passiert genau während einer Grundriss-Erfassung in meiner Wohnung? Deutet eine Grundriss-Erfassung auf eine baldige Mieterhöhung hin? Oder auf Modernisierungsarbeiten? Ich wohne jetzt seit 4 Jahren hier und habe bis jetzt keine Mieterhöhung bekommen. Kann es sein dass der Vermieter in sozialen Seniorenwohnungen die Miete grunsätzlich nicht erhöht? mfg moe perry

    Vermieter-Namen aus Datenschutzgründen

    entfernt.

    Grace

  • Was passiert genau während einer Grundriss-Erfassung in meiner Wohnung?

    Mit diesen Daten kann die Größe der Wohnung bestimmt werden, was als Grundlage für Mietpreis und Betriebskosten benötigt wird.

    Kann es sein dass der Vermieter in sozialen Seniorenwohnungen die Miete grunsätzlich nicht erhöht?

    Das sollte man beim Vermieter in Erfahrung bringen, einem Forum fehlt die entsprechende allwissende Glaskugel. Und bei 4 jähriger Mietzeit ohne Mieterhöhung ist eine Mieterhöhung nicht von der Hand zu weisen.

  • Mhh, das kann viele Gründe habe z.Bsp.:

    - Unstimmigkeiten in der Neben- und Betriebskostenabrechnung.

    - Den Verdacht das die Wohnungsgröße falsch brechnet wurde

    - Angedachte Umbaumaßnahmen

    - Verkaufswunsch

    - Bewertungsfragen durch Banken z.Bsp.

    usw. usw.

    Grundsätzlich gilt aber bei allen Fällen dein abgschlossener Mietvertrag. Mieterhöhungen sind natürlich im Rahmen der Gesetztgebung immer möglich, das hat aber eigentlich nichts unmittelbar mit der Wohnungsgröße zu tun.

  • Grundsätzlich gilt aber bei allen Fällen dein abgschlossener Mietvertrag. Mieterhöhungen sind natürlich im Rahmen der Gesetztgebung immer möglich, das hat aber eigentlich nichts unmittelbar mit der Wohnungsgröße zu tun.

    Diese Aussage ich falsch. Der BGH hat im nachfolgend genannten Urteil bestimmt, dass für Mieterhöhungen die tatsächliche Wohnungsgröße anzusetzen ist und nicht die im Vertrag vereinbarte. Von der früher bestimmten 10% Toleranz wird abgewichen. Gleiches gilt auch für die Betriebskosten, was in einem anderen Urteil festgesetzt wurde.

    Das bedeutet jedoch nicht, dass mit einer solchen bei Vertragsschluss getroffenen Beschaffenheitsvereinbarung auch die bei einer späteren Mieterhöhung gemäß § 558 Abs. 2 BGB in die Bildung der ortsüblichen Vergleichsmiete einzustellende Größe der Wohnung in gleicher Weise durch einen von den tatsächlichen Verhältnissen abweichenden fiktiven Wert verbindlich festgelegt ist. Soweit der Senat dies in seiner bisherigen Rechtsprechung anders gesehen hat, indem er Abweichungen von bis zu 10 % für unbeachtlich gehalten hat (zuletzt Senatsurteil vom 8. Juli 2009 - VIII ZR 205/08, NJW 2009, 2739 Rn. 10, 13 mwN), hält er daran nicht mehr fest. Vielmehr ist jede im Wohnraummietvertrag enthaltene, von der tatsächlichen Wohnungsgröße abweichende Wohnflächenangabe für die in § 557 Abs. 3 Halbs. 1 BGB vorgeschriebene Anwendbarkeit des § 558 BGB und die nach dessen Maßstäben zu beurteilende Mieterhöhung ohne rechtliche Bedeutung. Maßgeblich für den nach dieser Bestimmung vorzunehmenden Abgleich der begehrten Mieterhöhung mit der ortsüblichen Vergleichsmiete ist allein die tatsächliche Größe der vermieteten Wohnung.

  • Diese Aussage ich falsch. Der BGH hat im nachfolgend genannten Urteil bestimmt, dass für Mieterhöhungen die tatsächliche Wohnungsgröße anzusetzen ist und nicht die im Vertrag vereinbarte. Von der früher bestimmten 10% Toleranz wird abgewichen. Gleiches gilt auch für die Betriebskosten, was in einem anderen Urteil festgesetzt wurde.

    Was du da immer reininterpretierst? Ich wollte lediglich darauf hinweisen, das eine Mieterhöhung nicht unbedingt eine Frage der Größe der Wohung ist. Aus den von dir richtig genannten Gründen ist es eigentlich sogar recht ungewöhnlich so etwas auf die Wohungsgröße zu beziehen.

    Daher meine Verdacht das es um alles möglich gehen könnte aber aller wahrscheinlichkeit nach eher nicht um eine Mieterhöhung.

  • das eine Mieterhöhung nicht unbedingt eine Frage der Größe der Wohung ist

    Ich habe nichts interpretiert. Diese Aussage für sich ist vollkmmen falsch. Eine Mieterhöhung ist sehr wohl eine Frage der Wohnungsgröße. Denn bei einer Mieterhöhung wird der ortsübliche Quadratmeter Preis bestimmt, und das dann mit der Wohnungsgröße multipliziert. Und das eben nicht mit der Größe laut Vertrag sondern mit der tatsächlichen Größe.

    Zu welchem Zweck die Wohnung vermessen werden soll, ist damit natürlich nicht gesagt. Aber eine Mieterhöhung hängt von der Wohnungsgröße ab!

  • Zitat

    das eine Mieterhöhung nicht unbedingt eine Frage der Größe der Wohung ist

    Diese Aussage für sich ist vollkmmen falsch.

    Eine Mieterhöhung hängt in erster Linie davon ab ob diese nach §§ 557, 557a ff BGB möglich ist. Wenn ja, dann erst kommt die exakte Wohnfläche ins Gespräch.

    So war es wahrscheinlich von AJ1900 gemeint. Man kann sich gelegentlich schon mal mißverstehen:)

  • Wenn ja, dann erst kommt die exakte Wohnfläche ins Gespräch.

    Mit diesem Satz bestätigst du selber, dass die Mieterhöhung von der Wohnfläche abhängt, und zwar von der tatsächlichen und nicht vor der, die im Vertrag steht. Es macht doch einen Unterschied, mit welcher Fläche man den ermittelten m² Preis multipliziert.

    Und bezogen auf die Frage in diesem Thema könnte dies möglicherweise ein Grund sein, warum die Wohnung vermessen werden soll. Wir wissen es nicht, solange es die Hausverwaltung nicht mitteilt.

  • Mit diesem Satz bestätigst du selber, dass die Mieterhöhung von der Wohnfläche abhängt, und zwar von der tatsächlichen und nicht vor der, die im Vertrag steht.

    Das steht auch gar nicht zur Debatte, auch AJ hat bereits diese Aussage bestätigt.

    das hat aber eigentlich nichts unmittelbar mit der Wohnungsgröße zu tun.

    Die Aussage ist nur missverständlich. Denn eine Mieterhöhung wird meistens eben mit der Fläche vorgenommen die im Vertrag steht. Erst wenn diese Fläche bestritten wird, wird es relevant. Nur dann muss nämlich eine tatsächliche Vermessung vorgenommen werden. Wenn der Mieter der angegeben Wohnfläche nicht widerspricht, hat der Vermieter keine Veranlassung zur Vermessung. Wobei wir auch gar nicht wissen, ob im Vertrag eine Größe angegeben ist.

    Denn unmittelbar hat die Wohnungsgröße mit auch nichts mit einer Mieterhöhung zu tun in diesem Sinne. Denn es wird selten gesagt, die Wohnung ist ja gewachsen, darum erhöhen wir die Miete. Viel mehr gab es Modernesierungen oder die vergleichsmiete ist gestiegen oder ähnliches. Erst im zweiten Schritt kommt dann die Fläche ins Spiel. Erst wenn gar keine Größe Angegeben worden ist, könnte die Vermessung dafür sprechen, das wissen wir aber nicht.

    Am Ende bleibt es bei Köbes Aussage, es ist nicht möglich zu beurteilen, ob eine Mieterhöhung kommt. Die Grundriss Vermessung spricht weder dafür noch dagegen.

    Das Thema mache ich jetzt auch dicht, weil die Diskussion zu nichts führt.

    Deutet eine Grundriss-Erfassung auf eine baldige Mieterhöhung hin? Oder auf Modernisierungsarbeiten?

    Wie du gesehen hast, kann es sein, muss es aber nicht. Solche Beantwortung ist nicht möglich.

    Was passiert genau während einer Grundriss-Erfassung in meiner Wohnung?

    Die einzelnen Zimmer werden vermessen, Breite mal Länge und am Ende wird alles addiert um eine Wohnungsfläche zu haben.

    Falls weitere Fragen aufkommen, schicke mir eine PN und ich öffne das Thema gerne wieder!

  • Dankeschön für Eure Antworten. Ich habe inzwischen beim Vermieter nachgefragt und der teilte mir mit, dass in seiner Akte die Grundrisse für meine 30 Jahre alte Wohnung fehlt. Da es eine Altenwohnung ist die zu einem Seniorenheim gehört, muß der Hausmeister alle Grundrisse haben. Eine Mieterhöhung ist auf keinen Fall geplant. Nun bin ich sehr erleichtert und weiß Bescheid.

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