Fristlose Kündigung - Zutrittsrecht des Vermieter zur Wohnung und Fragen

  • Hallo Grace: Das wäre jetzt zu viel.

    Ich wollte der Hausverwaltung und der Eigentümerin eine E-Mail schreiben, dass wir es auch anders lösen können, ohne Kündigung (dass sie die Küdigung zurücknehmen) und ohne Klage.

  • Man kann immer versuchen zu "verhandeln", die Vertragsfreiheit lässt da viel zu, aber ob das erfolgreich sein steht auf einen anderen Blatt.

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