Hundeschaeden in der Wohnung

  • Hallo zusammen,

    ich habe zusammen mit meinem Hund in einer moeblierten Mietswohnung gewohnt. Mein Hund hat hier Schaeden angerichtet. (Siehe Bilder) Welche ich sofort dem Vermieter gemeldet habe. Der Hund war in der Wohnung erlaubt. Die Mietwohnung habe ich lediglich 3 Monate bewohnt. Da die Vermieter mich nicht weiter mit dem Hund in der Wohnung haben wollten haben wir uns auf den Auszug geeinigt.

    Leider weigert sich meine Hundehaftpflicht diese Schaeden zu uebernehmen. Heute war die Wohnungsuebergabe wobei die Vermieter mit einem Anwalt gekommen sind. Meine Idee war, dass die Vermieter mit der Kaution die Schaeden beseitigen. Laut dem gegnerischen Anwalt soll ich nun ein Gutachter hinzuziehen, der die Schaeden an der Wohnung feststellt oder die Schaeden selber reparieren. Muss ich mich als Mieter um die Behebung kuemmern?

    Ich frage mich ob ich fuer den Gutachter zustaendig bin und ob es ein Nachspiel haben kann falls ich es selbst reparieren lasse. (Nachtraegliche Kosten fuer unsachgemaesse Reperatur etc.)

    Vielen Dank im vorraus fuer die Unterstuetzung.

    Bilder gelöscht! Bitte nur als PDF über Dateianhänge

    des Forum hochladen, danke.

    Grace

  • Eigentlich nicht, aber dadurch kannst du den preiswertesten Schreiner aussuchen

    Ich habe mich nur ueber den Gutachter gewundert den der Anwalt moechte. Wichtig ist wahrscheinlich eine Reperatur von einem Spezialisten um nachtraegliche Probleme zu vermeiden.

  • Der Gutachter sollte sowieso von dir zu Tragen sein, da du die Schäden verursacht hast und der Gutachter entsprechend aus diesem Grund beauftragt werden muss und die Kosten so mit zum Schaden insgesamt gehören. Die Details sind wieder schwierig, aber insgesamt klingt es erstmal positiv für dich, weil du kostengünstige Wege suchen kannst. Rechtsfolge von deinem Unterlassen sind dann eben das die ein Gutachter bestellen und eine teurere Fachfirma beauftragen. Die Kosten hast du so oder so zu tragen.

  • Die Sache mit dem Gutachter möchte ich nicht so stehen lassen. Bei den gezeigten Schäden ist ein Fachhandwerker durchaus ausreichend.Oder mit welcher Begründung ein Gutachter, und das auf Kosten des Mieters? Habe ich was überlesen, übersehen?

    Der Mieter leugnet den Schaden nicht, so dass auch nicht unbedingt ein Fachanwalt beauftragt werden muss.

    Für die Behebung des Schadens ist der VM zuständig, nachdem dem Mieter aber angeboten wird, selbst tätig zu werden, würde ich ihm dazu raten, einem Facharbeiter den Schaden beheben zu lassen, denn die Rechnung bezahlt er ohnehin, ob nun von seinem oder vom Handwerker des Vermieters. Aber Gutachter niemals in diesem Fall. Nur meine Kenntnis.

    Einmal editiert, zuletzt von Leo2 (13. Januar 2019 um 20:12) aus folgendem Grund: Schreibfehler

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