Hallo zusammen,
mein Mitbewohner und ich wohnen nun seit fast einem Jahr in einer Mietwohnung. In unserem Mietvertrag steht, dass für Kleinreparaturen bis zu 125€ der Mieter und bei größeren Reparaturen der Vermieter für die Reparatur aufkommen muss. Auch wenn schon die Höhe dieser Klausel ziemlich unverhältnismäßig erscheint, will ich eigentlich auf ein anderes Thema hinaus. Seit kurzem kommen ungefähr bei der Mitte der Oberseite des Laufs des Wasserhahns aus diesem Wasserstrahlen heraus. Die Ursache scheint Rost zu sein, der sich von Innen nach Außen gearbeitet hat und erst jetzt langsam zu erkennen ist, wo es schon zu spät ist. Da ein Wasserhahn grundsätzlich nicht anfällig für Rost sein sollte und dieser Hahn in der Wohnung bereits vor unserem Einzug eingebaut war, lässt sich schließen, dass der Wasserhahn an sich schon fehlerhaft beim Einzug war und höchstwahrscheinlich schon bei dessen Herstellung. Müssen nun wirklich trotzdem wir für einen neuen Wasserhahn aufkommen oder ist hier dann doch der Mieter für einen neuen Hahn verantwortlich? Bei den zwei Glühbirnen, die seit dem Einzug kaputt gingen, habe ich es ja noch verstehen können, dass wir als Mieter dafür aufkommen müssen. Einerseits sind Glühbirnen nicht teuer und andererseits gehen Glühbirnen bekanntlich wirklich durch häufigen Gebrauch auch irgendwann mal kaputt. Auch beim Duschkopf, der sich eines Morgens von dem Duschschlauch löste, ist es noch nachvollziehbar uns als Mieter die Kosten tragen zu lassen. Rost an einem Wasserhahn ist aus meiner Sicht jedoch keine Gebrauchserscheinung. Sieht das deutsche Mietrecht das auch so wie ich? Gibt es vielleicht sogar Referenzfälle? Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!
Schöne Grüße
Nico