Kleinreparaturklausel bei im Vorhinein fehlerhaften Gegenständen

  • Hallo zusammen,

    mein Mitbewohner und ich wohnen nun seit fast einem Jahr in einer Mietwohnung. In unserem Mietvertrag steht, dass für Kleinreparaturen bis zu 125€ der Mieter und bei größeren Reparaturen der Vermieter für die Reparatur aufkommen muss. Auch wenn schon die Höhe dieser Klausel ziemlich unverhältnismäßig erscheint, will ich eigentlich auf ein anderes Thema hinaus. Seit kurzem kommen ungefähr bei der Mitte der Oberseite des Laufs des Wasserhahns aus diesem Wasserstrahlen heraus. Die Ursache scheint Rost zu sein, der sich von Innen nach Außen gearbeitet hat und erst jetzt langsam zu erkennen ist, wo es schon zu spät ist. Da ein Wasserhahn grundsätzlich nicht anfällig für Rost sein sollte und dieser Hahn in der Wohnung bereits vor unserem Einzug eingebaut war, lässt sich schließen, dass der Wasserhahn an sich schon fehlerhaft beim Einzug war und höchstwahrscheinlich schon bei dessen Herstellung. Müssen nun wirklich trotzdem wir für einen neuen Wasserhahn aufkommen oder ist hier dann doch der Mieter für einen neuen Hahn verantwortlich? Bei den zwei Glühbirnen, die seit dem Einzug kaputt gingen, habe ich es ja noch verstehen können, dass wir als Mieter dafür aufkommen müssen. Einerseits sind Glühbirnen nicht teuer und andererseits gehen Glühbirnen bekanntlich wirklich durch häufigen Gebrauch auch irgendwann mal kaputt. Auch beim Duschkopf, der sich eines Morgens von dem Duschschlauch löste, ist es noch nachvollziehbar uns als Mieter die Kosten tragen zu lassen. Rost an einem Wasserhahn ist aus meiner Sicht jedoch keine Gebrauchserscheinung. Sieht das deutsche Mietrecht das auch so wie ich? Gibt es vielleicht sogar Referenzfälle? Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!

    Schöne Grüße

    Nico

  • Bevor wir die Einzelheiten diskutieren, schauen wir erstmal, ob die Kleinreparaturklausel wirksam ist. Könntest du die bitte abtippen oder als PDF hier anonymisiert anhängen?

  • Bevor wir die Einzelheiten diskutieren, schauen wir erstmal, ob die Kleinreparaturklausel wirksam ist. Könntest du die bitte abtippen oder als PDF hier anonymisiert anhängen?

    Erst mal ein großes Dankeschön für die Antwort. Ich habe hier mal abgetippt, was drin steht:

    Danke nochmal!

    Einmal editiert, zuletzt von nico99 (8. Januar 2019 um 13:52)

  • Die Klausel ist erstmal wirksam.

    Ob der Wasserhahn jetzt wirklich darunter fällt in deinem Wald ist schwierig zu beurteilen, denn die Rechtsprechung ist da sehr Einzelfallabhängig.

    Grundsätzlich fallen Wasserhähne unter die Kleinreparaturklausel. Auf der anderen Seite gibt es da auch Ausnahmen von Amtsgerichten (die keinerlei Bindungswirkung haben), so wird etwa eine Verkalkung von einem Amtsgericht nicht erfasst, weil der Mieter auf den Kalkgehalt kein Einfluss hat. Daraus kann man schlussfolgern, dass der Mieter die Möglichkeit gehabt haben muss den Schaden durch sein Verhalten zu beeinflussen. Das ist bei einem mangelhaften Wasserhahn ja nicht der Fall.

    Das ist aber nur eine mögliche Argumentation, die ein Gericht nicht folgen muss. Man kann auch einfach sagen, solange der Vermieter nichts schuldhaft beschädigt hat, muss der Mieter dafür aufkommen, wenn die Klausel wirksam vereinbart worden ist.

    Wenn der Vermieter also darauf besteht müsste man es auf ein Rechtsstreit ankommen lassen, deren Ausgang sehr ungewiss ist.

    Einerseits sind Glühbirnen nicht teuer und andererseits gehen Glühbirnen bekanntlich wirklich durch häufigen Gebrauch auch irgendwann mal kaputt.

    Übrigens sind Glühbirnen nicht erfasst, weil du diese ja nicht berührst, sondern nur an und aus machst.

  • Dann vielen Dank nochmal für die schnelle und ausführliche Antwort. Da muss man wohl hoffen, dass der Mieter das auch so sieht wie wir und ohne große Diskussion unsere Argumentation akzeptiert. Das mit den Glühbirnen ist ziemlich interessant zu wissen, denn uns wurde bereits bei den Glühbirnen gesagt wir seien für die Reparatur verantwortlich, was wir so hingenommen haben und nachvollziehen konnten.

  • Das mit den Glühbirnen ist ziemlich interessant zu wissen, denn uns wurde bereits bei den Glühbirnen gesagt wir seien für die Reparatur verantwortlich, was wir so hingenommen haben und nachvollziehen konnten.

    Lass mich dazu noch zwei Sachen sagen.

    1. Nicht jedes Gericht muss es so sehen.

    2. Macht es Sinn die gegen moderne auszutauschen und wegen einer Glühlampe von paar Euro sollte man auch kein Aufstand machen.

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