Mündlicher Mietvertrag - Kündigungsfrist

  • Guten Abend,

    ich hoffe sehr, dass ich hier Hilfe bekommen werde. Zu meinem Fall: Letzten Monat habe ich einige Wohnungen besichtigt. Dabei hat mir eine Wohnung sehr gut gefallen und ich habe mich am darauffolgenden Tag bei der Vermieterin über eine sms gemeldet und geschrieben, dass ich die Wohnung gerne haben möchte. Die Wohnung wird privat vermietet. Bei der Besichtigung war lediglich die Tochter des eigentlichen Eigentümers anwesend und die SMS hatte ich ebenfalls an die Nummer der Tochter geschickt. Per E-Mail wurden dann weiterhin von der Tochter Fragen gestellt in Bezug auf die Dauer (ob wir langfristig bleiben wollen etc.) und den gewünschten Mietbeginn. Ich antwortete daraufhin, dass wir langfristig bleiben wollen und den Mietbeginn ab Mitte November wünschen. Daraufhin teilte sie mir per Mail mit, dass die Mindestmietdauer 1 Jahr betrage und dass der Mietvertrag von ihrem Vater (dem wohl eigentlichen Eigentümer) sehr bald fertiggestellt wird und an mich verschickt werden wird. Nach 1,5 Wochen meldete sich der Eigentümer persönlich per E-Mail an mich, dass er den Mietvertrag diese Woche fertigstellen wird und losschicken wird. In der Zwischenzeit haben wir ebenfalls eine Zusage von einer anderen Wohnung erhalten und uns nach gründlicher Abwägung für die andere, zweite Wohnung entschieden.

    Nun habe ich im Internet etwas recherchiert und gelesen, dass eine mündliche Vereinbarung ebenfalls verbindlich ist. Für mich ist die Entscheidung sehr schwer gefallen und es war mir sehr unangenehm, diese Entscheidung dem Eigentümer mitzuteilen. Ich rief ihn heute an und erklärte ihm die Sachlage und habe mich natürlich aufrichtig entschuldigt. Er war natürlich sehr verärgert. Ich bot ihm an, die halbe Monatsmiete zu zahlen, da ich ja den Aufwand verschuldet habe und wollte ihm damit ein Stück weit entgegen kommen. Einige Stunden später schrieb er mir, dass ich den halben Monat zahlen solle und falls er die Wohnung nicht zum 1. Dezember neu vermieten kann, ich mit weiteren Konsequenzen rechnen müsse.

    Zusammengefasst :

    • Mietverhältnis wurde mündlich u per SMS vereinbart
    • Bis heute keinen schriftlichen Mietvertrag erhalten
    • Mietbeginn war Mitte November angesetzt
    • Ich bezahle die halbe Monatsmiete für November

    Nun meine Fragen:

    • Ist die Vereinbarung wirklich verbindlich? Falls ja, was heißt das genau?
    • Mit welchen Konsequenzen muss ich im schlimmsten Falle rechnen, falls der Eigentümer keinen Nachmieter für Dezember findet? Müsste ich im schlimmsten Falle für ein ganzes Jahr die Wohnung bezahlen? Dann würde es ja darauf hinaus laufen, dass ich die Wohnung für mindestens einen Jahr beziehen muss. Der Eigentümer war allerdings von Anfang an daran interessiert, einen langfristigen Mieter zu finden. Demnach wäre es für beide Seiten eher ein Nachteil, wenn ich die Wohnung für nur mindestens einen Jahr beziehe.


    Wie gesagt, es tut mir persönlich auch sehr leid, dass es zu so einer Situation gekommen ist. Allerdings frage ich mich in wie weit er das Recht und die Macht hat, von mir zu verlangen, weiterhin Miete für eine Wohnung zu zahlen, dessen Schlüssel ich noch nicht einmal besitze. Ich mache mir große Sorgen, da wir Ende des Jahres umziehen müssen und wir zur Zeit finanziell sehr eingeschränkt sind und auf keinen Fall zwei Wohnungen gleichzeitig bezahlen können.

    Ich bedanke mich für jeden Rat und für jede Hilfe!

  • Nun habe ich im Internet etwas recherchiert und gelesen, dass eine mündliche Vereinbarung ebenfalls verbindlich ist.

    Genau so schwierig ist aber auch die Beurteilung ob jetzt ein wirksamer Mietvertrag vorliegt oder der Mietvertrag erst als geschlossen gilt wenn ein Mietvertrag unterschrieben worden ist. Das ist immer eine Einzelfallbetrachtung.

    Hier wurde mehrmals betont, das der Mietvertrag in Arbeit ist und bald an dich verschickt wird. Das spricht dafür, dass der Mietvertrag mehr als nur eine bloße Formalität ist. Gerade diese lange Dauer der Erstellung könnte so interpretiert werden, dass die Vertragsdetails noch ausgearbeitet werden.

    Ich bot ihm an, die halbe Monatsmiete zu zahlen, da ich ja den Aufwand verschuldet habe und wollte ihm damit ein Stück weit entgegen kommen.

    Eine sehr nette Handlung, aber rechtlich gesehen eine sehr dumme. Wenn du dich darauf berufen willst das kein Mietvertrag geschlossen worden ist, aber dann Miete zahlen willst ist das rechtlich gesehen überaus problematisch. Das ist quasi ein Schuldeingeständnis.

    Daraufhin teilte sie mir per Mail mit, dass die Mindestmietdauer 1 Jahr betrage

    Ein Kündigungsverzicht bis zu einem Jahr braucht keine Schriftform. Jetzt müsste der genaue Wortlaut untersucht werden, ob man über oder unter der Grenze liegt. Hier gibt es feine aber deutliche Unterschiede. "Zum/ab" sind unterschiedliche Zeiträume, die ein Jahr übersteigen können. Wobei der Hinweis "1 Jahr Mindestmietdauer" inhaltlich recht unbestimmt ist. Müsste dann ausgelegt werden.

    dessen Schlüssel ich noch nicht einmal besitze.

    Wenn du kein Zugang zur Wohnung hast, dann musst du auch keine Miete entrichten. Hier könnte man aber argumentieren - falls man einen wirksamen Mietvertrag annimmt - das du bereits auf das einziehen verzichtet hat und die Miete als Schadensersatz wegen entgangen Gewinn zu werten sind.

    Das sind hier alles nur Möglichkeiten und Überlegungen, keine rechtliche Feststellungen! Sowas ist immer sehr schwer zu beurteilen und der Fall ist alles andere als eindeutig durch dein Angebot der Mietzahlung. Hier sollte ein Anwalt für Mietrecht befragt werden oder der Mieterverbund.

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