Mietminderung wegen Heizungsausfall

  • Hallo!

    Ich wohne seit über zwei Jahren in einer optisch schönen Maissonette-Wohnung.
    Leider ist diese unzureichend Wärmeisoliert (Luft kommt aus den Steckdosen). Im Sommer ist diese also unertragbar heiß und im Winter unerträglich kalt.
    Schon bei Einzug und dem Ersten Winter haben wir festgestellt, dass die Heizkörper nicht 100%ig funktionieren.

    Diesen Winter sind diese jedoch komplett ausgefallen. Nach ca. 2 Wochen langen wartens kam endlich eine Firma vorbei, die die Rücklaufventile ausgetauscht haben. Sie sagten, der Gasboiler sei schon lang überfällig und müsste dringendst erneuernt, bzw. ausgetauscht werden. Der Vermieter würde das aber nicht dulden, da zu teuer.

    Wir hatten den kompletten Winter über keine richtig funktionierende Heizung und waren froh, als es wenigsten 1-2 Tage gab an dem die Innenraumtemperatur über 10 Grad betragen hat.

    Danach kam ein Wasserschaden hinzu, da der Dichtungsring der Duschwanne schon so alt und porös war, das dieser nun geplatzt ist. (Letztes Jahr war dies schonmal der Fall, der Dichtungsring wurde vom Vermieter geklebt!).

    Das ist im Dezember passiert... nun haben wir schon Mitte März und es wurden gestern endlich unsere Sanitäranlagen wieder montiert.
    Die hälfte des Badezimmers wurde aufgerissen. Gestern haben wir einen Schreck bekommen, da die eine hälfte (die unberührte) schwarz-weiß gefliest ist und die andere Hälfte an der Wand mit weißen Fliesen und am Boden mit braun-grauen Fliesen.

    Das Bad sieht absolut ungleich und unästethisch aus. Absolut in keinster Weise nur annhähernd wie vorher.

    Was genau kann ich machen? Die Wohnung ist definitiv nicht mehr das Wert was sie mal war.

    Ich hoffe man kann mir hier helfen und bin über jeden Rat dankbar.

  • Hallo wicky,

    "Schon bei Einzug und dem Ersten Winter haben wir festgestellt, dass die Heizkörper nicht 100%ig funktionieren."
    Habt Ihr diese Mängel nachweislich schriftlich dem VM mitgeteilt und Abhilfe eingefordert?

    "Diesen Winter sind diese jedoch komplett ausgefallen. Nach ca. 2 Wochen langen wartens kam endlich eine Firma vorbei, die die Rücklaufventile ausgetauscht haben. Sie sagten, der Gasboiler sei schon lang überfällig und müsste dringendst erneuernt, bzw. ausgetauscht werden."
    Habt Ihr diese Mängel nachweislich schriftlich dem VM mitgeteilt und Abhilfe eingefordert?

    "Der Vermieter würde das aber nicht dulden, da zu teuer."
    Gem. § 535 BGB ist der VM zur Instandhaltung der Mietsache verpflichtet. Ob ihm etwas zu teuer ist, ist unerheblich. (Wenn der Mieter die Miete mindert, wird es ja noch teurer...)

    "Wir hatten den kompletten Winter über keine richtig funktionierende Heizung und waren froh, als es wenigsten 1-2 Tage gab an dem die Innenraumtemperatur über 10 Grad betragen hat."
    Habt Ihr diese Mängel nachweislich schriftlich dem VM mitgeteilt und Abhilfe eingefordert?

    "Die hälfte des Badezimmers wurde aufgerissen. Gestern haben wir einen Schreck bekommen, da die eine hälfte (die unberührte) schwarz-weiß gefliest ist und die andere Hälfte an der Wand mit weißen Fliesen und am Boden mit braun-grauen Fliesen.
    Das Bad sieht absolut ungleich und unästethisch aus. Absolut in keinster Weise nur annhähernd wie vorher."
    Wie vorher, also bei Besichtigung und Mietbeginn, sollte es schon sein. Solche Verschlechterungen braucht Ihr nicht hinzunehmen. Ich würde diese Mängel nachweislich schriftlich dem VM mitteilen und zeitnahe Abhilfe fordern.

    "Was genau kann ich machen?"
    Ich würde w.o. erwähnt mit §-Nennung handeln.
    Falls erfolglos, Mieterverein oder RA konsultieren.

  • Diese Probleme (besonders mit Heizung) bestehen ja schon so ziemlich seit Einzug. Leider haben wir es nie schriftlich gemacht, sondern immer nur telefonisch.

    Ich habe gestern einen Brief an die Hausverwaltung geschickt, inkl. des genannten § und einer Auflistung aller Mängel.

    Mal schauen, was und vor allem ob da was zurück kommt.

  • Sind nach einem Wasserrohrbruch, den der Mieter nicht zu vertreten hat, Wandfliesen zu erneuern, die farblich identisch nicht mehr erhältlich sind, so kann sich der Vermieter darauf beschränken, nur die betroffene Wand neu zu verfliesen ((AG Köln, Urteil v. 8.9.1994, 215 C 256/93, WuM 1997, 41); s. auch LG München, Beschluss v. 14.2.2005, 1 T 14345/04, NZM 2005, 912). Der Mieter kann also keine völlige Gleichheit mit dem Bestand verlangen, allerdings sollte der Ersatz farblich und von der Struktur mit dem Bestand harmonieren.

    Es gibt Urteile, die einem Mieter bei unterschiedlichen Fliesenfarben im Bad eine Mietminderung von 5 % zugestehen. Diese könnte in dem von Ihnen geschilderten Fall zutreffen, vor allem wenn sich jetzt die Fliesen an einer Wand unterscheiden.

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