Schuhschrank im Treppenhaus -- Dachgeschoss

  • Hallo an alle,
    ich habe gestern einen Brief unserer Hausverwaltung bekommen mit dem wir aufgefordert werden unsere Schuhschränke vor unserer Wohnungstür zu entfernen. Der Objektbetreuer war vor Ort und hat diese bemängelt (kommt so etwas öffter/regelmäßig vor?).

    Wir wohnen seit 2008 in einem 6-Parteien-Mietshaus und haben das Dachgeschoss komplett für uns, also keine direkten Nachbarn. Das heißt auch, dass außer der Hausmeister und der Postboten niemand an diesem Teil des Treppenhauses und unserer Wohnungstür vorbei kommt. Bei unserem Einzug wurde uns gesagt, dass wir Schuhschränke im Eingangsbereich zu unserer Wohnung aufstellen können, so lang sie nicht den Zugang zu der Leiter für den Schornsteinfeger behindern. Weiterhin ist uns bekannt, dass der Vormieter ebenfalls Schränke in diesem Teil des Treppenhauses aufgestellt hatte und diese sogar noch mit Schrauben befestigt hat.

    Was mich stört/aufregt ist, dass es niemanden seit unserem Einzug 2008 gestört hat, dass wir die Schränke dort zu stehen haben. Macht es Sinn ein Schreiben an die Hausverwaltung zu verfassen und dies zum Ausdruck zu bringen?

    Vielen Dank!
    Caro

  • Hallo carochen,

    "ich habe gestern einen Brief unserer Hausverwaltung bekommen mit dem wir aufgefordert werden unsere Schuhschränke vor unserer Wohnungstür zu entfernen."
    Halte ich für berechtigt, denn dieser Bereich wurde nicht gemietet.

    "Der Objektbetreuer war vor Ort und hat diese bemängelt"
    Berechtigterweise, denn Fluchtwege sind frei zu halten.

    "Bei unserem Einzug wurde uns gesagt, dass wir Schuhschränke im Eingangsbereich zu unserer Wohnung aufstellen können, so lang sie nicht den Zugang zu der Leiter für den Schornsteinfeger behindern."
    Sozusagen eine Duldung, jedoch nicht Vertragsbestandteil. Auch, wenn Ihr oben am Ende des Treppenhauses wohnt, wird die HV alle Mieter gleich behandeln und nicht etwa dergestalt, dass die obersten Mieter das dürfen, was die unteren Mieter nicht dürfen.

    "Weiterhin ist uns bekannt, dass der Vormieter ebenfalls Schränke in diesem Teil des Treppenhauses aufgestellt hatte und diese sogar noch mit Schrauben befestigt hat."
    Ist für jetzige Mieter unerheblich.

    "Was mich stört/aufregt ist, dass es niemanden seit unserem Einzug 2008 gestört hat, dass wir die Schränke dort zu stehen haben."
    Vielleicht hat die Feuerwehr mal ein Rundschreiben an div. HVs oder Vm geschickt und an Fluchtwegesicherungen erinnert...?

    "Macht es Sinn ein Schreiben an die Hausverwaltung zu verfassen und dies zum Ausdruck zu bringen?"
    Nein.

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