Kündigungsfrist möblierten Wohnraums

  • Hallo zusammen,

    ich wohne derzeit in einem teilmöblierten Zimmer und der Vermieter wohnt in derselben Wohnung. In meinem Mietvertrag ist eine Kündigungsfrist von 3 Monaten festgelegt. Ist das rechtens? Ich habe gehört, dass bei solchen Bedingungen eine verkürzte Kündigungsfrist von 2 Wochen (bis zum 15. jeden Monats) gilt, unabhängig davon, was im Mietvertrag steht. Stimmt das oder gibt es Einschränkungen?


    Würde mich über Antwort sehr freuen!

    freundliche Grüße, Lucy

  • Was heißt denn teilmöbliert? Was steht denn alles in dem Zimmer?

    Handelt es sich tatsächlich um ein möbliertes Zimmer (mindestens Bett, Schrank, Sitzgelegenheit), dann kannst Du automatisch spätestens am 15. des Monats zum Ablauf des gleichen Monats kündigen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Vielen Dank für die Antworten! Das Zimmer ist laut Mietvertrag mit einem Bett, Teppich, Gardinen und Kleiderschrank ausgestattet, wobnei ich meinen eigenen Kleiderschrank benutze. Kann man das Zimmer als möbliert bezeichnen?

  • Das Zimmer ist möbliert, so dass die verkürzten Kündigungsfristen angewandt werden können. Ausschlaggebend ist hier tatsächlich Bett und Schrank.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!