Vermieterpfandrecht

  • Unser Mieter möchte die beiden letzten Mieten vor seinem Auszug mit der Kaution verrechnen, was rechtlich ja nicht möglich ist. Da er nicht zahlt, machen wir von unserem Vermieterpfandrecht Gebrauch. Muss ich dies wiederholen, wenn er nächsten Monat seine Miete auch nicht bezahlen sollte oder gilt das von diesem Monat weiter?:rolleyes:

  • Da das Vermieterpfandrecht ein gesetzliches besitzloses Pfandrecht ist braucht es keine Erklärung dafür. Es gilt von Anfang an. Sobald der Vermieter auszieht können die Pfandsachen in Besitz genommen werden.

  • Ein Durchsetzen des Vermieterpfandrechtes ist in der Praxis nur schwer möglich. Die einzigen Fälle, bei denen das problemlos funktioniert, sind Zwangsräumungen oder bei einem Todesfall (ohne Erben).

    Das Problem ist das folgende: Um ein Vermieterpfandrecht auszuüben, musst Du wissen, welche pfändbaren Gegenstände sich überhaupt in der Wohnung befinden, bzw. ob der Mieter überhaupt Eigentümer ist. Der klassische Hausrat ist nach § 811 ZPO nämlich nicht pfändbar.

    Kennst du die restlichen Gegenstände? Du müsstest ja folglich Kenntnis von Wertpapieren o.ä haben.

    In der Regel zieht der Mieter einfach aus und übergibt eine leere Wohnung. Du musst dem Mieter nun nachweisen, dass er gepfändete Gegenstände entfernt hat.

    Ansonsten erlischt das Vermieterpfandrecht erst mit Beseitigung der Gegenstände von dem Grundstück.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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