Türrahmen bei Auszug beschädigt -> Ersatz nur mit Zeitwert?

  • Guten Morgen,

    bei meinem Auszug aus meiner Mietswohnung habe ich, leider wirklich selbst verschuldet, den funierten Türrahmen meiner Vermieter beschädigt.

    Diese wollen den komplett neu ersetzt bekommen. Sie lassen sich auf keine Verhandlungen bezüglich Bezahlung des Schadens o.Ä. ein.

    Hierzu meine Frage: Muss ich das komplett begleichen oder gibt es auch so etwas wie eine Abnutzung, die in diesem Fall entgegegen gerechnet werden muss, da die Tür schon 6 Jahre alt ist? Ich würde ungern wegen einer Abschürfung einen kompletten Türrahmen ersetzen.

    Vielen Dank schonmal im Voraus für jegliche Hilfe!

    LG Daniela

  • Muss ich das komplett begleichen oder gibt es auch so etwas wie eine Abnutzung, die in diesem Fall entgegegen gerechnet werden muss, da die Tür schon 6 Jahre alt ist?

    Melde den Schaden doch deiner Haftpflichtversicherung?

    Ich würde ungern wegen einer Abschürfung einen kompletten Türrahmen ersetzen.

    Man kann auch kleinere Beschädigungen punktuell entfernen, dafür gibt es entspreche Hilfsmittel. Hier sollte man den Schaden fotografieren und einfach mal paar Handwerker fragen.

    Aber um die Frage grundsätzlich zu beantworten, ja es gibt so einen Abzug, nennt sich Abzug Neu für Alt.

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