Hallo Community,
Im Folgenden werde ich mein Problem gegliedert Darstellen. (zeitlicher Ablauf, bisheriger Kenntnisstand, Ziele, Fragen)
1) Zeitlicher Ablauf der Geschehnisse
15.09.2018
Abschluss befristeter Mietvertrag für 7 Monate im Zeitraum von 01.10.2018 - 31.04.2018 für ein Zimmer mit Nutzungsrecht für Bad, WC, Küche und Flur.
21.09.2018
Sohn des Vermieters teilt mir telefonisch den Tod des Vermieters mit und sagt, er kann mich nicht einziehen lassen, da er das Haus erbt und es ohne Mieter verkaufen wird.
23.09.2018
Sohn des Vermieters teilt mir telefonisch mit, dass das Haus doch nicht verkauft wird, und es für die 7 Monate kein Problem für ihn darstellt, wenn ich darin wohne. Da mein offizieller Einzugstermin bzw. die Schlüsselübergabe am 09.10.2018 stattfinden soll, haben wir vereinbart, dass ich Miete und Kaution in Bar mitbringe, da Dinge wie Konto etc. zwecks Tod des Vermieters noch geklärt werden müssen.
05.10.2018
Sohn des Vermieters teilt mir telefonisch mit, dass er das Haus verkauft hat und somit der Mietvertrag keine Geltung mehr hat und ich nicht mehr einziehen kann. Ich weise Ihn darauf hin, dass dies nicht so einfach ist wie er sich das vorstellt. Insbesondere nicht 5 Tage vor geplantem Einzug. Nach längerer Diskussion frage ich Ihn nach den Kontaktdaten des Käufers, woraufhin er mir nur sagte, dass er keine hat und auflegt. Seitdem reagiert er weder auf Telefonate und SMS sowohl auf Handy als auch auf dem Festnetz.
06.10.2018
Ich habe ein Schreiben verfasst und ihm per Fax zukommen lassen, in dem ich ihm die Frist bis 09.10.2018, 13:00Uhr gesetzt habe, mir den neuen Eigentümer mitzuteilen, bzw. eine Stellungnahme zum Mietvertrag und seinem Interesse an einer Vertragsauflösung zu geben. (Ich bin mir sicher dass er das Haus nicht verkauft hat... aber naja)
Die Frist habe ich so kurz gewählt, da ich nach einer Bleibe suchen muss und ab 15.10.2018 meine Masterarbeit losgeht.
2) Bisheriger Kenntnisstand
(in sehr kurzer Form, korrigiert mich wenn ich falsch liege, ich habe mit Jura normalerweise nichts am Hut)
2.1) Stirbt der Vermieter so tritt der Erbe in das Mietverhältnis ein.
2.2) Kündigung wegen Zahlungsverzug ist nicht möglich
Eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs aus § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 3a BGB (fristlose Kündigung) sowie aus § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB (hilfsweise erklärte fristgemäße Kündigung) scheitert, wenn der Mieter die Miete zunächst einbehält, weil er sich über die Person des Erben und Vertragsnachfolgers auf Vermieterseite unsicher ist (BGH NJW 06, 51 f.). Diese Unsicherheit des Mieters wird erst durch den expliziten Hinweis auf Datum und Eintritt der Erbfolge unter Nennung sämtlicher einzelner Erben im Fall einer Erbengemeinschaft beseitigt. (Quelle: https://www.iww.de/ee/archiv/miet…rhaeltnis-f8834)
Ich habe bisher nichts per Post erhalten!
2.3) Kauf bricht Miete nicht
Ich darf laut Recht einziehen.
2.4) Kündigungsfrist von 3 Monaten
Egal wer der Eigentümer schlussendlich ist... Er muss die Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten
3 Ziele
3.1) Wer ist der Vermieter/Eigentümer
Ich muss schleunigst herausfinden wer der jetzige Eigentümer und somit rechtlich gesehen mein Vermieter ist. (Damit habe ich bereits mit dem Fax vom 06.10.2018 den ersten Versuch unternommen)
3.2) Vertragsaufhebung
Aufgrund des hohen Zeitdrucks der auf mich lastet und der unkooperativen Einstellung des Vermieters (keine Kontaktaufnahme seit zwei Tagen möglich ... bzw. wenn er dran geht legt er sofort auf sobald er merkt dass ich dran bin) habe ich bereits zwei neue Besichtigungen am Dienstag den 09.10.2018 (Abends).
Nun habe ich Angst dass mein Vermieter (nachdem ich einen neuen Vertrag unterzeichnet habe) auf die Idee kommen könnte zu sagen, dass ich ja einziehen könnte und ab nun bei ihm Miete zahlen muss. Dann müsste ich ja auf einmal doppelt Miete zahlen...
Um dahingehend die Beweislage etwas auf meine Seite zu bringen, habe ich ihm zum einen das Schreiben per Fax gesendet, sowie mehrfach versucht telefonisch Kontakt aufzunehmen (Stichwort: Einzelverbindungsnachweis ... jeden Tag 3-5 Versuche ... werde ich auch bis 09.10 so beibehalten).
Wie sicher stehe ich ohne "Vertragsaufhebungsvertrag" da, wenn er klage erheben bzw. einen Anwalt einschalten sollte? Denn ich werde mit Sicherheit keine Miete an Ihn zahlen (er erbringt mir ja auch keine Leistung).
3.3) Aufwände geltend machen
Ich werde am Dienstag den 09.10.2018 auf Besichtigungstermine fahren (400km Weg). Hier entsteht bei einem kalkulatorischen Satz von 0,25€/km ein Schaden von 100€. Hinzu kommt Verdienstausfall in Höhe von 160€, sowie eine Mietpreisdifferenz die ebenfalls für 3 Monatsmieten als Schaden in Betracht gezogen werden könnte?
4 Fragen
4.1) Habe ich gesetzliche Aspekte übersehen, bzw. liege ich irgendwo komplett falsch?
4.2) Wie komme ich aus der Nummer bestmöglich raus, sodass er im Nachhinein keine Forderungen an mich stellen kann?
4.3) Ist mein bisheriges vorgehen gut, was mache ich falsch, was sollte ich besser machen?
4.4) Was sollte ich noch unbedingt tun?
4.5) Kann ich Aufwände bei meinem netten Vermieter geltend machen?
Einen Anwalt möchte ich ungerne einschalten, da ich die Kosten nicht vorstrecken kann und möchte!
Ich hoffe mal das ist halbwegs ausführlich geschildert und nicht zu viele "fachliche Fehler" drinnen.
Danke bereits im voraus!
Gruß,
Crubby