Vormieter wg. Feuchtigkeit ausgezogen - wurde uns verschwiegen!

  • Hallo ihr Lieben!
    Mein Freund und ich wohnen seit Anfang Februar in einer neuen Wohnung. Sie ist komplett NEU renoviert worden. Neuer Boden, neue Tapeten, neues Bad, neue Küche und auch angeblich neue Fenster, wobei diese irgendwie sehr versifft aussehen..

    Es hieß also bei Besichtigung der Wohnung: Erstbezug nach Renovierung. Und auch auf die Frage, ob es hier schonmal Probleme mit Feuchtigkeit gab, bekamen wir die beruhigende Antwort, dass es nie Schimmel oder Feuchtigkeit gab - ist ja auch neu renoviert!

    Jetzt wohnen wir hier schon seit 1 1/2 Monaten. Unsere beiden Fenster im Schlafzimmer sind am Morgen NASS. Nicht nur beschlagen, sondern wirklich klitsch NASS. Wenn wir die Tür auflassen beschlagen sogar die Fenster im Wohnzimmer (Schlafzimmer grenzt an Wohnzimmer). Ich habe es langsam satt jeden Morgen die Fenster abzuziehen und Liter von Wasser abzuwischen. Meine großen Bedenken sind jetzt halt, dass sich bald Schimmel bildet. Obwohl ich jeden Tag ausreiched stoßlüfte. Im Esszimmer riecht es auch schon ein wenig müffelig - Verdacht auf Schimmel, allerdings noch nict sichtbar.

    So, das ist das eine Problem mit der Feuchtigkeit.
    Das andere Problem ist:
    Unsere Nachbar hat uns jetzt erzählt, dass vor uns für 2 Monate schon jemand in der renovierten Wohung gewohnt haben und wegen der Feuchtigkeit ausgezogen sind. Bei uns hieß es aber, keine Probleme mit Feuchtigkeit bekannt UND Erstbezug nach Renovierung. Außerdem steht im Wohungsprotokoll: Küche NEU! Neu heißt neu und nicht benutzt! Im Nachhinein konnten wir auch 1 und 1 zusammenzählen --> die Dunstabzugshaube war von unten total versifft, im Badezimmer waren Löcher zugespachtelt, einfach so kleine Schönheitsfehler, die nach einer Komplettrenovierung nicht sein dürfen, uns aber erst später aufgefallen sind.

    Ich bin ein wenig ratlos, wie ich jetzt vorgehen soll. Darf mir der Vermieter, also die Hausverwaltung, verschweigen, dass vor uns jemand gewohnt hat? Und es bei uns als Erstbezug aussehen lassen? Wie soll ich gegen die Feuchtigkeit vorgehen, zumal die Verwaltung von der Feuchtigkeit BEscheid weiß, da die Vormieter sich auch schon beschwert hatten - jetzt aber ausgezogen sind.
    Fakt ist, die Hausverwaltung hat uns ANGELOGEN!
    Was tun? Hausverwaltung zu Rede stellen? Sofort ausziehen?

    Freue mich über zahlreiche helfende Antworten!

    Liebste Grüße!

  • Hallo ganzegal,

    "Jetzt wohnen wir hier schon seit 1 1/2 Monaten. Unsere beiden Fenster im Schlafzimmer sind am Morgen NASS. Nicht nur beschlagen, sondern wirklich klitsch NASS. Wenn wir die Tür auflassen beschlagen sogar die Fenster im Wohnzimmer (Schlafzimmer grenzt an Wohnzimmer)."
    Im Falle einer prozessualen Auseinandersetzung würden sich die Sachverständigen die Hände reiben...

    "Unsere Nachbar hat uns jetzt erzählt, dass vor uns für 2 Monate schon jemand in der renovierten Wohung gewohnt haben und wegen der Feuchtigkeit ausgezogen sind. Bei uns hieß es aber, keine Probleme mit Feuchtigkeit bekannt UND Erstbezug nach Renovierung. Außerdem steht im Wohungsprotokoll: Küche NEU! Neu heißt neu und nicht benutzt! Im Nachhinein konnten wir auch 1 und 1 zusammenzählen --> die Dunstabzugshaube war von unten total versifft, im Badezimmer waren Löcher zugespachtelt, einfach so kleine Schönheitsfehler, die nach einer Komplettrenovierung nicht sein dürfen, uns aber erst später aufgefallen sind."
    Wie relevant das ist, darüber kann man trefflich diskutieren...

    "Ich bin ein wenig ratlos, wie ich jetzt vorgehen soll. Darf mir der Vermieter, also die Hausverwaltung, verschweigen, dass vor uns jemand gewohnt hat? Und es bei uns als Erstbezug aussehen lassen? Wie soll ich gegen die Feuchtigkeit vorgehen, zumal die Verwaltung von der Feuchtigkeit BEscheid weiß, da die Vormieter sich auch schon beschwert hatten - jetzt aber ausgezogen sind.
    Fakt ist, die Hausverwaltung hat uns ANGELOGEN!"
    Sowas nennt sich heutzutage "smart"...:(

    "Was tun?"
    Ich würde zum nächstmöglichen Termin kündigen (diese Formulierung genügt).

    "Sofort ausziehen?"
    Kannste schon, jedoch Miete wäre noch bis zum 30.06. zu zahlen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!