ich wurde wegen Eigenbedarf gekündigt und habe im Kündigungsschreiben das Angebot erhalten, vorzeitig durch eigene Kündigung auszuziehen. Dementsprechend habe ich das Angebot angenommen und habe nach finden einer Wohnung selbst gekündigt, im guten Glauben dass der Eigenbedarf berechtigt ist und ich doppelte Mietzahlungen vermeiden wollte, ausserdem war mir nicht klar, inwiefern ich eine Wohnung zu der vom Vermieter vorgegebenen Kündigungsfrist finde. Der Eigenbedarf ist offensichtlich vorgetäuscht, da die Wohnung nun annonciert ist.
Habe ich durch die eigene Kündigung nun meine Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund der offensichtlich vorgetäuschten Eigenbedarfskündigung verloren, oder kann ich noch Ansprüche für den Umzug geltend machen, da meine Kündigung ja auf der vorgetäuschten Eigenbedarfskündigung basierte?
Ich habe in der Kündigung leider nicht geschrieben, dass ich ausschliesslich aufgrund des Eigenbedarfs kündige, habe aber aber geschrieben, dass ich meinerseits die mit der in der Eigenbedarfskündigung angebotenen verkürzten Kündigungsfrist kündige und auch auf kurze Mietdauer, unerwartet eintretenden Kosten und den nicht zu vernachlässigenden Umzugskosten geschrieben. So dass eigentlich klar sein sollte, dass ich ohne die Eigenbedarfskündigung wohl nicht gekündigt hätte.
Vielen Dank für Eure Hilfe
Sportzfreund