Kaltwasser über mehrere Jahre nicht abgerechnet, nun als Batzen

  • Guten Morgen,

    wir haben vor einigen Tagen NK Abrechnungen bekommen. Mehrzahl, weil drei, für drei Jahre. ^^

    Gewöhnlich wurde das Kaltwasser vom VM separat auf einem DINA4 Blatt abgerechnet und stand nicht auf der Abrechnung des Serviceanbieters

    Das Blatt war diesmal nicht dabei, weil die Abrechnung wohl keine 1,5k€ Nachzahlung ausmachen sollte.

    Meine Frage: Kaltwasser sind doch auch Verbrauchs- oder Betriebskosten. Ist das Rechtens wenn man jahrelang keine Abrechnung macht, diese dann gesammelt abzurechnen?

    Sprich, letzter Zählerstand KW 2014 bis heute? Oder muss der Vermieter auch da Fristen einhalten, nun im Notfall den Verbrauch bis 2017 durch drei teilen um 2017 abzurechnen.

    Hoffe mir kann jemand etwas Argumentationshilfe geben oder mich eben von einer Illusion befreien.

    Lg

  • Netter Versuch des Vermieters...

    Über Betriebskosten ist immer jährlich abzurechnen, d.h. die Abrechnungen für 2015-2016 sind verfristet.

    Er kann also nur für 2017 abrechnen. Hat er hierfür keinen Anfangszählerstand Januar 17, kann er bestenfalls nur den Verbrauch schätzen lassen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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