Guten Tag, wir haben folgendes Thema: Nach 2jährigem wohnen im Ferien/Wochenendhaus haben wir uns entschlossen selbst ein Haus zu kaufen und würden gerne schon innerhalb eines Monats kündigen. Ich vermute, dass das mit unserem Mietvertrag möglich ist oder wie ist da eure Meinung/Erfahrung zu?
Vielen Dank und beste Grüße
Folgendes steht drin:
§ 1 Mietgegenstand (1) Vermietet wird der Bungalow Nr. xx, xxxxstraße in 00000 xxxx einschließlich einer unmittelbar angrenzenden ca. 3000 m² großen Grundstückfläche zum Zwecke der Wochenend- und Feriennutzung.
Zur Mietdauer:
§ 2 Mietzeit (1) Das Mietverhältnis beginnt am: 01.08.2016 (2) Der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es auf den Zugang des Kündigungsschreibens an. Die Kündigung des Mietverhältnisses bedarf der schriftlichen Form. (3) Die Anwendung des § 545 BGB (stillschweigende Verlängerung der Mietzeit durch Fortsetzung des Gebrauchs nach Ende des Mietverhältnisses) wird ausgeschlossen.