Zurückbehaltungsrecht bei Betriebskosten, neuer Eigentümer, was nun!?

  • Guten Abend,

    ein kleines Anliegen und hoffentlich hat jemand einen Rat:-)

    Wir wohnen in einer Mietwohnung/Haus und haben von 2015 - 2017 ganz brav unsere Nebenkosten bezahlt.

    Nur leider ist der Vermieter der Meinung er müsste keine Abrechnung erstellen, dementsprechend haben wir unsere Nebenkosten zurückbehalten.

    (Vetragsgemäß hat er Betriebskosten verlangt)

    Nun haben wir einen netten Brief erhalten, dass das Haus verkauft wurde und nun einen neuen Eigentümer hat.

    Der Brief kam auch nicht vom alten Vermieter (Eigentümer) sondern direkt vom neuen Eigentümer. Hat sich kurz vorgestellt und die neuen Bankdaten übermittelt.:/

    Jetzt zu der eigentlichen Frage, muss ich dem neuen Eigentümer die Betriebskosten wieder überweisen und ihm somit die Chance einer Abrechnung geben?

    Wie stehen Chancen gegenüber dem alten Vermieter und der Rückzahlung der Betriebskosten bzw. welchen Weg sollte man einleiten?

    Immerhin haben wir für 2015 bis zum Zeitpunkt der Zurückbehaltung über 2800 Euro gezahlt und nicht eine Abrechnung gesehen.

    In diesem Sinne, vielen Dank fürs Lesen :)

  • Vetragsgemäß hat er Betriebskosten verlangt

    Als monatliche Vorauszahlung oder Pauschale?


    Immerhin haben wir für 2015 bis zum Zeitpunkt der Zurückbehaltung über 2800 Euro gezahlt

    Das wären Pi x Fensterkreuz knapp 80 € im Monat. Wie groß ist die Wohnung und sind da auch Heizkosten dabei?

  • Als monatliche Vorauszahlung oder Pauschale?


    Das wären Pi x Fensterkreuz knapp 80 € im Monat. Wie groß ist die Wohnung und sind da auch Heizkosten dabei?

    Hallo,

    das sind monatliche Vorrauszahlungen gewesen. Insgesamt 110 Euro im Monat. (Versicherung, Wasser)
    Heizkosten sind nicht inklusive.

  • ca. 130qm und hierbei handelt es sich um eine monatliche Vorauszahlung.

    Nun ja, Ja 110 für Wasser, Abwasser, Müllentsorgung, Grundsteuer, Sach- und Haftpflichtversicherungen, Oberflächentwässerung, Heizungswartung, Emissionsmessung etc. ohne Heizernergiekosten kann zu viel aber auch zu wenig sein.

    Eigentlich ist es so das der neue Eigentümer alle Rechte und Pflichten das alten übernimmt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!