Nicht eingeforderte Mietpreissteigerung von Kaution zurück behalten

  • Hallo zusammen,

    ich habe heute die Kautionsabrechnung von meinem Vermieter bekommen und folgende Probleme damit:

    1. obwohl im Übergabeprotokoll "Garage o.k." vermerkt ist, stellt er mir 150 € für einen Ölfleck auf dem Garagenboden in Rechnung. Ist das rechtens?

    2. in meinem Mietvertrag ist eine jährliche Mietpreissteigerung von 10 € vermerkt, die jedoch nie eingefordert wurde. Nun hat mein Vermieter diese Staffelung für 2,5 Jahre (insgesamt 570€) von der Kaution einbehalten. Darf er das? Verjährt diese Forderung irgendwann, wenn er sie nicht einfordert?

    Vielen Dank schonmal und viele Grüße, Sarah

  • Ist das rechtens?

    Nö! Da dieser Ölfleck keine Beschädigung der Mietsache bedeutet, hätte er dir diese Beseitigung überlassen müssen. Oder hast du das abgelehnt?

    wenn er sie nicht einfordert?

    Mietzahlungen sind eine Bringeschuld. Oder hat im Mietvertrag etwas davon gestanden, dass der Vermieter den jeweils neuen Mietpreis einfordert?

  • Da dieser Ölfleck keine Beschädigung der Mietsache bedeutet,

    Na ja, kommt wohl darauf an was damit gemeint ist. Eine nicht mehr zu entfernende Verschmutzung, z.Bsp. durch eingezogenes Öl, kann meiner Meinung, schon eine Beschädigung sein. Ein simple Ölpfütze die man wegwischen kann eher nicht.

  • Verjährt diese Forderung irgendwann, wenn er sie nicht einfordert?

    Wenn es sich um eine Staffelmietvertrag handelt, in welchem die konkrete jährliche Erhöhung in einem EUR-Betrag vereinbart wurde, muss der Vermieter das nicht separat ankündigen.

    Wie Köbes schon schrieb, sind Mietzahlungen einen Bringeschuld. Das musst Du von allein begleichen. Ansonsten verjähren diese Forderungen erst nach 3 Jahren.

    Eine nicht mehr zu entfernende Verschmutzung, z.Bsp. durch eingezogenes Öl, kann meiner Meinung, schon eine Beschädigung sein.

    Kann schon sein, allerdings steht im Übergabeprotokoll ein "Garage OK", so dass der Vermieter hieraus keine Forderungen stellen kann.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!