Sind Risiken umlagefähig?

  • Hallo, welche Risiken darf der Vermieter bei einer Gebäudeschutzversicherung auf die allgemeinen Betriebskosten umlegen, bzw. was nicht?
    Gruß, Sinfonie

  • Folgende Risiken sind nicht auf die allgemeinen Betriebskosten eines Mietobjekts umlagefähig: Schäden wegen eines Fahrzeuganpralls, Anprall oder Absturz von Luftfahrzeugen, Nutzwärmschaden, Sengschaden, Implosionsschaden, Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte, Vandalismusschäden (z.B. Fenterbruch oder Graffiti), Erdbebenschäden, Mietausfall, Verlust, Rohbauversicherung und Schäden durch Wasser aus Aquarien oder Wasserbetten.

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